Reparieren statt ersetzen

Allianz kritisiert hohe Reparaturkosten bei Scheinwerfern

Nach Einschätzung des AZT kostete ein Frontscheinwerfer im Jahr 2025 durchschnittlich 1.251 Euro, 77 Prozent mehr als 2015.  Foto: nordroden – stock.adobe.com

Sowohl Arbeitskosten in Werkstätten als auch die Pkw-Reparaturen selbst werden immer teurer: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) meldete zuletzt wegen zunehmend aufwendigeren Arbeiten an Mechanik, Elektrik und Karosserie ein neues Rekordniveau bei den Stundensätzen in Kfz-Werkstätten. Auch eine ADAC-Untersuchung zeigte zuletzt, wie moderne Technik die Reparaturkosten im Schadensfall stark in die Höhe treibt und laut CarGarantie stiegen die durchschnittlichen Reparaturkosten von Neu- und Gebrauchtwagen im Jahr 2025 zudem auf einen neuen Spitzenwert. Nun meldete sich auch das Allianz Zentrum für Technik (AZT), ein Tochterunternehmen der Allianz Versicherung, zu Wort: Mit Blick auf die Preisentwicklung moderner Fahrzeugscheinwerfer kritisierte das ingenieurtechnische Prüflabor-Zentrum den scheinbaren Umstand, dass beschädigte Scheinwerfer in vielen Fällen komplett ersetzt würden, in denen eine Halterreparatur allerdings möglich gewesen wäre. In Deutschland kostete ein Frontscheinwerfer im Jahr 2015 zudem nach Einschätzung der Allianz-Tochter durchschnittlich 708 Euro, während der Preis 2025 bereits bei 1.251 Euro lag. Das entspricht einem Plus von 77 Prozent. Neben der technologischen Entwicklung hin zu LED- und Matrix-Scheinwerfern würden auch aktuelle Fahrzeugdesigns die Reparaturkosten in die Höhe treiben.

„Mit dem Anstieg der Ersatzteilpreise gewinnt das Recht auf Reparatur bei Fahrzeugscheinwerfern zunehmend an Bedeutung. Reparaturen können Kosten senken, Ressourcen schonen und die Nachhaltigkeit im Schadenmanagement stärken“, erklärt AZT-Geschäftsführer Dr. Christian Sahr. Viele Reparaturmöglichkeiten blieben aktuell ungenutzt. Weitergehende Reparaturen, insbesondere durch den Tausch von Elektronikkomponenten, Gehäusen oder Scheiben, seien von den meisten Fahrzeugherstellern nicht vorgesehen, obschon geprüfte und machbare Reparaturmöglichkeiten vorhanden seien. „Wir haben mit unseren Untersuchungen im AZT gezeigt, dass der Tausch eines Scheinwerfergehäuses sowie die Wiederverwendung der Elektronik im Scheinwerfer bei vielen Beschädigungen technisch machbar ist. Das ist beispielsweise bei einem Tausch des Scheinwerfergehäuses bis zu 80 Prozent günstiger und deutlich umweltverträglicher als ein Einbau eines neuen Scheinwerfers“, sagt Sahr. Bei einem aktuellen LED-Scheinwerfer könne eine Halterreparatur gegenüber dem Austausch des gesamten Bauteils zudem rund 46 Kilogramm CO₂ einsparen. Daraus ergebe sich ein jährliches Einsparpotenzial von etwa 4.000 Tonnen CO₂ sowie rund 104 Millionen Euro.

Gerade beim Scheinwerferglas werde deutlich, welches Potenzial für mehr Nachhaltigkeit und geringere Reparaturkosten ungenutzt blieben. Eine Reparatur der Klarglas-Scheinwerferabdeckung bei leichten Kratzern oder Steinschlägen sei durch fachgerechtes Schleifen und Lackieren technisch möglich, aber in Deutschland aktuell nicht erlaubt. „Würde man die Instandsetzung zulassen, ließen sich hoher Materialaufwand, Kosten und CO₂-Emissionen vermeiden“, sagt Sahr. Daher fordern die Verantwortlichen des AZT von den Fahrzeugherstellern das Recht zur Reparatur ernst zu nehmen und insbesondere bei teuren Fahrzeugkomponenten wie Fahrzeugscheinwerfern Reparaturmöglichkeiten anzubieten, die über die Halterreparatur hinausgehen. Auch sieht das Prüflabor den Gesetzgeber in der Pflicht: Dieser müsse die Fahrzeughersteller dazu verpflichten, bestimmte effektive Scheinwerfer-Reparaturmethoden, die über die Halterreparatur hinausgehen, in den Homologationsprozess für die Baumustergenehmigung beim Kraftfahrtbundesamt zu integrieren und die Streuscheibe explizit als reparaturfähiges Bauteil aufzunehmen: „Reparieren statt ersetzen muss auch bei modernen Fahrzeugscheinwerfern zum Standard werden – im Interesse der Kunden, der Umwelt und bezahlbarer Mobilität“, so Sahr.

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