Neue EU-Abfallverbringungsverordnung

Alteifenentsorgung: Konzentration auf europäische Verwertungsstrukturen

Abfälle – dazu zählen auch Altreifen – dürfen künftig nur noch unter streng definierten Bedingungen exportiert werden.   Foto: Daniel Lorenz

Ab dem 21. Mai 2026 gelten neue Regelungen für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen. Die umfassenden Änderungen zielen auf die Eindämmung illegaler Entsorgungspraktiken und die Stärkung der Kreislaufwirtschaft innerhalb Europas. Die Initiative ZARE als Zusammenschluss von 16 im Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) organisierten Unternehmen engagiert sich im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit Altreifen. Die ZARE-Partner zeigen, wie es geht: Mit klaren Qualitätsstandards, transparenten Prozessen und dem Fokus auf hochwertige Verwertung statt kurzfristiger Entsorgungslösungen.

Abfälle – dazu zählen auch Altreifen – dürfen künftig nur noch unter streng definierten Bedingungen exportiert werden. Für Betriebe, die regelmäßig Altreifen abgeben, steigt laut den ZARE-Verantwortlichen damit das Risiko, bei der Wahl eines ungeeigneten Entsorgers mittelbar Teil illegaler Entsorgungswege zu werden. Denn die Anforderungen an Dokumentation, Nachverfolgung und Umweltstandards werden erheblich verschärft. Was bislang oft über intransparente Exportwege abgewickelt worden sei, unterliege künftig strengen Kontrollen, digitalen Nachweispflichten und klaren Umweltstandards. Der Reifenfachhandel, Kfz-Betriebe und Autohäuser sollten diese Kriterien bei der Wahl ihrer Entsorgungspartner abfragen.

Auch für Entsorgungsunternehmen bringt die neue Verordnung tiefgreifende Veränderungen. Insbesondere exportorientierte Geschäftsmodelle geraten laut ZARE-Angaben nun unter Druck. Ab 2027 sind zusätzliche Auditpflichten für Exporte vorgesehen, zudem werden Exporte in Nicht-OECD-Staaten massiv eingeschränkt. Die Konzentration auf europäische Verwertungsstrukturen ist ein wirksamer strategischer Ansatz. Mechanische und hochwertige Recyclingverfahren innerhalb der EU werden bedeutsamer. 

Die neue EU-Abfallverbringungsverordnung verfolgt ein klares Ziel: Wertstoffe sollen möglichst innerhalb Europas gehalten und hochwertig verwertet werden. Für die Branche eröffnet dies nach Ansicht der Initiative ZARE Chancen: Eine stabilere Rohstoffverfügbarkeit, den Ausbau moderner Recyclingkapazitäten und die Stärkung nachhaltiger Geschäftsmodelle. Die EU-Abfallverbringungsverordnung 2024/1157 markiere einen Wendepunkt. Sie schaffe mehr Transparenz, erhöht die Umweltstandards und beende unlautere Wettbewerbsvorteile durch illegale Exportpraktiken. 

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Initiative ZARE