Nach aktuellem Stand ist nicht vor dem 1. Januar 2027 mit der Anwendung der überarbeiteten Vorschriften zu rechnen, wie der Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service-Ausrüstungen e.V. (ASA) mitteilt. „Die Emissionsprüfungen leisten einen wesentlichen Beitrag zum technischen Umweltschutz der Fahrzeugbestandsflotte. Fahrzeugentwicklungen und neue Emissionsregelungen machen es erforderlich, die technischen Prüfungen im Rahmen der PTI dem aktuellen Stand der Technik und der Gesetzgebung anzupassen“, erklärt Harald Hahn, Vorsitzender des ASA-Fachbereichs Diagnose und Abgasmessgeräte. Derzeit gilt für die Emissionsprüfung von Otto- und Dieselmotoren noch der Leitfaden 6. Die aktuelle AU-Richtlinie enthält eine Revisionsklausel, wonach das Prüfverfahren zur Partikelanzahlmessung und die Grenzwerte auf ihre Praxistauglichkeit hin überprüft werden sollen. In diesem Zuge soll auch der AU-Geräteleitfaden überarbeitet werden, der seit der Einführung der AU im Jahr 1993 mehrfach fortgeschrieben wurde. Vorgesehen ist, dass die bislang herstellerspezifischen Vorgaben künftig durch einheitliche gesetzliche AU-Solldaten ersetzt werden.
Der ursprünglich für Mitte 2026 geplante Starttermin wurde verschoben. Die Anpassungen, die sich aus dem Wegfall der Herstellervorgaben ergeben, seien umfangreicher als erwartet und betreffen alle Prüfabläufe, heißt es seitens des ASA-Verbands. Mit der Veröffentlichung der geänderten AU-Richtlinie im Verkehrsblatt sei somit frühestens Ende des ersten Quartals 2026 zu rechnen. Der Leitfaden 7 werde daher voraussichtlich erst ab dem 1. Januar 2027 gültig sein. Bis dahin bleibt der Leitfaden 6 verbindlich. Hahn stellt klar: „Aktuell verteilte Informationsschreiben an Werkstätten, wonach ab dem 4. Quartal 2025 ein neuer AU-Geräteleitfaden in Kraft treten soll und damit die Hersteller-Vorgaben für die AU entfallen, sind sachlich falsch.“ Bis zur Verabschiedung der neuen Richtlinie gelten die bestehenden Vorgaben uneingeschränkt weiter. Mit der Revision soll die Qualität und Einheitlichkeit der Emissionsprüfung weiter verbessert werden. Ziel ist es, die Prüfverfahren künftig unabhängig von herstellerspezifischen Daten zu gestalten und so eine noch höhere Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu erreichen.