„Das Urteil schafft damit die rechtliche Grundlage, auf die viele freie Werkstätten gewartet haben“, freut sich Stephan Westbrock, Geschäftsführer der d-amp GmbH, die für die digitalen Angebote der Select AG zuständigen Division. Und tatsächlich: Das Urteil schafft Rechtssicherheit, stärkt den fairen Wettbewerb im Kfz-Service und gilt als Signal für die gesamte europäische Automobilwirtschaft. Der BGH stützt sich dabei auf ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Az. C-296/22) aus dem Jahr 2023, das bereits festgelegt hatte, dass Fahrzeughersteller den Zugang zu Reparatur- und Wartungsdaten nicht einschränken dürfen. Damit wird klargestellt: Der Zugriff auf Daten, insbesondere über die On-Board-Diagnose-Schnittstelle (OBD), ist kein exklusives Privileg der Hersteller und Vertragswerkstätten, sondern gehört nach Meinung der Richter zum fairen Marktzugang für alle Dienstleister, die Reparatur, Wartung oder Kalibrierung sicherheitsrelevanter Systeme durchführen.
Dass die Entscheidung nicht nur juristisch von Bedeutung ist, sondern auch einen technologischen Wendepunkt darstellt, betont Westbrock: „Das Urteil bestätigt den Kurs vieler Technologieanbieter, die den Markt mit praxisnahen Lösungen unterstützen. Systeme wie vjumi zeigen, welches Potenzial im offenen Datenzugang steckt – von effizienteren Prozessen bis zu einer neuen Qualität im Serviceverständnis. Der Weg zur digitalen Werkstatt ist damit geebnet. Der freie Zugang zu Fahrzeugdaten sorgt für mehr Transparenz, Innovation und Chancengleichheit und markiert den Beginn einer neuen Ära im Automotive Aftermarket.“
„Diese wegweisende Entscheidung ist eine hervorragende Nachricht für Verbraucher und den europäischen Kfz-Servicemarkt“, bestätigt auch Carlos Brito, CEO der Carglass-Muttergesellschaft Belron, die einer der Hauptprotagonisten der Rechtsstreitigkeit mit Stellantis war. „Sie garantiert faire Wettbewerbsbedingungen für unabhängige Werkstätten und schützt die Wahlfreiheit der Kunden.“ Auch Jean-Pierre Filippini, Geschäftsführer von Carglass Deutschland, begrüßte den Richterspruch: „Die Auslegung des Gesetzes durch den Europäischen Gerichtshof ist glasklar – Kfz-Servicebetriebe sind berechtigt, unmittelbar und ohne Einschränkungen auf Fahrzeugdaten zuzugreifen.“
Die Entscheidung des BGH reiht sich ein in eine Serie von Urteilen zugunsten der freien Werkstätten. Bereits mehrfach hatten nationale Gerichte und der EuGH bestätigt, dass Beschränkungen des Datenzugangs nicht mit EU-Wettbewerbsrecht vereinbar sind. Die Entscheidung aus Karlsruhe ist nun der vierte Erfolg von Belron in diesem Kontext und dürfte europaweit Wirkung entfalten, insbesondere mit Blick auf die anstehenden EU-Leitlinien zur Datenregulierung im Automobilsektor. Zentraler Punkt bleibt dabei die On-Board-Diagnose-Schnittstelle (OBD), über die Werkstätten nach wie vor die wichtigsten Fahrzeugdaten auslesen. Der BGH stellte klar, dass diese Schnittstelle nicht nur für Fehlerspeicher oder Motorsteuerung relevant ist, sondern auch für sicherheitsrelevante Systeme. Hersteller müssen freien Betrieben daher denselben Zugang ermöglichen wie ihren eigenen Vertragspartnern.