Grundlage der KBA-Entscheidung ist die EU-Verordnung 2018/858 zur Typgenehmigung und Marktüberwachung. Die Benennung ermöglicht es TÜV Süd, für neue Hersteller sogenannte Initial Assessments durchzuführen. Dies sind Anfangsbewertungen, die für die Zulassung durch das KBA erforderlich sind. Darüber hinaus umfasst das Mandat auch die Überwachung der laufenden Produktion durch Conformity-of-Production-Audits (COP). „Die Notifizierung als Benannte Stelle für den technischen Dienst Typ-C ist ein wichtiger Baustein in unserem Angebot für OEM und Teilehersteller bei der Fahrzeugzulassung im europäischen Markt“, erklärt Andreas Schäffler, Head of Approval and Conformity Assessment Bodies in der TÜV-Süd-Division Mobility. „Fortan begleiten wir Kunden bei allen Aufgaben, die EU-Regulationen für die Typzulassung fordern.“
Der europäische Markt gilt als einer der wichtigsten Eintrittspunkte für neue Hersteller, insbesondere aus Asien. Gleichzeitig steigen mit EU-Regulatorik, Cybersecurity- und Compliance-Anforderungen die Hürden für eine rechtskonforme Typgenehmigung. TÜV Süd positioniert sich in diesem Kontext als Zulassungspartner für OEMs und Tier-1-Unternehmen. Im praktischen Ablauf sieht TÜV Süd zunächst eine Art Vorprüfung der Dokumentation vor: Hersteller, die eine Third-Party-Zulassung anstreben, reichen vorhandene Unterlagen zum Qualitätsmanagement ein. Anschließend erstellt TÜV Süd eine Gap-Analyse, prüft nicht nur die Dokumente, sondern auch Produktionsprozesse vor Ort und erhebt ergänzende Unternehmensdaten – einschließlich des „Leumunds“. Erst darauf folgt das eigentliche Audit nach DIN EN ISO/IEC 17021-1:2015, dessen Ergebnisse dem KBA als Grundlage für die Zulassung dienen.