Hintergrund der Handlungsempfehlung ist laut einer Mitteilung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. „der bislang bestehende Wildwuchs beim Abschleppen und Bergen verunfallter E-Autos, der zu erheblichen Kostenbelastungen für die Kfz-Versicherer und Verbraucher führt.” Unter anderem dieses Problem soll das insgesamt 32 Seiten starke Übersichtsdokument lösen, indem allen relevanten Akteuren künftig ein „sicherer, rechtlich abgesicherter und praxisorientierter Standard” zur Verfügung steht. Dieser ergänzt bestehende gesetzliche Anforderungen, Normen und Herstellerhinweise und sammelt sie in einem übersichtlichen Rahmen. VDA-Geschäftsführer Dr. Marcus Bollig führt aus: „Angesichts des wachsenden Anteils elektrifizierter Fahrzeuge auf deutschen Straßen gewinnt der professionelle Umgang mit Unfallszenarien und Fahrzeugbergungen erheblich an Bedeutung. Unser Ziel ist es, mit dieser Handlungsempfehlung für alle Beteiligten – vom Abschleppdienst bis hin zu Einsatzkräften – ein gemeinsames Verständnis für den sicheren Umgang mit verunfallten E-Fahrzeugen zu schaffen. Die breite Beteiligung verschiedenster Organisationen zeigt, wie groß der Bedarf an einheitlichen Standards ist.“
Nach Aussage der beteiligten Verbände und Institutionen deckt die Empfehlung sowohl technische als auch organisatorische Aspekte ab – von der Einschätzung der Gefährdungslage über Abschleppbedingungen bis hin zur sicheren Zwischenlagerung von verunfallten Elektrofahrzeugen. Dabei berücksichtigen die Hinweise reine Stromer ebenso wie Hybridfahrzeuge und Mild-Hybride. Im Kern lautet die Empfehlung, dass E-Autos beim Abschleppen grundsätzlich nicht anders behandelt werden als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Eine besondere Gefährdung wird nur angenommen, wenn die Batterie auch äußerlich so stark beschädigt ist, dass von ihr eine Brandgefahr ausgehen kann. Nach einer entsprechenden Ersteinschätzung am Unfallort soll dann eine fachlich qualifizierte Diagnose in der Fachwerkstatt erfolgen. Letztere entscheidet dann über Reparatur oder Ersatz. „Wir freuen uns, dass jetzt für Feuerwehren, Abschleppdienste und Werkstätten Klarheit herrscht, wie nach einem Unfall mit Elektrofahrzeugen vorgegangen werden sollte“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Dadurch wird die Abwicklung von Unfällen mit E-Autos effizienter und damit auch kostengünstiger, zum Vorteil der Fahrerinnen und Fahrer.“
An der Erarbeitung der unverbindlichen Handlungsempfehlung waren folgende Organisationen und Verbände beteiligt:
- ADAC – Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V.
- AZT – Allianz Zentrum für Technik
- BG Verkehr – Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
- BVSK – Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.
- DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
- ISA – Interessengemeinschaft der ADAC Mobilitätspartner e.V.
- KTI – Kraftfahrzeugtechnisches Institut und Karosseriewerkstätte
- Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
- Staatliche Feuerwehrschule Regensburg
- VBA – Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V.
- VDA – Verband der Automobilindustrie e.V.
- VDIK – Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V.
- vfdb – Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.
- ZKF – Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik e.V.
- ZVEI – Verband der Elektro- und Digitalindustrie e.V.