EU-Altfahrzeugverordnung

Neuer Rahmen für mehr Recycling und reparaturfreundliche Fahrzeuge

EU AdobeStock_fineckiEine Einigung mit dem Europäischen Parlament und der Kommission ist bereits für Ende 2025 geplant.  Foto: finecki - stock.adobe.com

Wie aus einer Mitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hervorgeht, verfolgt die Verordnung einen ganzheitlichen Ansatz entlang der gesamten automobilen Wertschöpfungskette. Sie soll den Einsatz recycelter Materialien – insbesondere Kunststoffe, Stahl und kritische Rohstoffe wie Dauermagneten – verbindlich regeln. Auch wird künftig gesetzlich vorgeschrieben, dass Komponenten wie Batterien und Elektromotoren leichter entnehm- und ersetzbar sein müssen, was Reparaturen erleichtern und die Lebensdauer von Fahrzeugen verlängern würde. Ein zentrales Element der Verordnung ist die Ausweitung der Ausbaupflichten für verwertbare Fahrzeugkomponenten – etwa Stoßfänger, Kabelstränge oder Kraftstofftanks. Dadurch wird das Angebot an geprüften Gebrauchtteilen erweitert und der Teilemarkt gestärkt. Ziel ist es, Reparaturen wirtschaftlicher zu machen und zugleich illegale Fahrzeugverwertungen einzudämmen. Für mehr Transparenz sollen künftig ein digitaler Verwertungsnachweis und ein sogenannter Digitaler Kreislaufpass sorgen. Letzterer dokumentiert die Materialzusammensetzung und den Recyclingstatus eines Fahrzeugs über seinen Lebenszyklus hinweg. Zudem soll der Export von Fahrzeugen ohne gültige Hauptuntersuchung künftig verboten werden.

Bundesumweltminister Carsten Schneider betonte die strategische Bedeutung der neuen Regeln: „In Zeiten, in denen globale Lieferketten immer fragiler werden, gehen wir heute einen wichtigen Schritt in Richtung Rohstoff-Unabhängigkeit. Die neuen EU-Regeln sichern der deutschen Automobilindustrie im internationalen Wettbewerb die Verfügbarkeit wichtiger Rohstoffe. Auch Bürgerinnen und Bürger profitieren, weil Ersatzteile künftig besser verfügbar sind und Reparaturen günstiger werden.“ Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren sollen die Vorgaben nicht nur für Pkw gelten, sondern auch für Motorräder, Lkw und Busse. Damit wird die Kreislaufwirtschaft im gesamten Mobilitätssektor gestärkt. Die Verordnung wird nun weiter verhandelt, eine Einigung zwischen EU-Kommission, Europaparlament und dem Rat wird bis Ende 2025 angestrebt.

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