BALM-Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“

Runderneuerte Reifen sind förderfähig

Runderneuerter Lkw ReifenBei der Runderneuerung werden nur die Lauffläche und die Seitenwände des hochwertigen Reifenunterbaus (Karkasse) mit Gummimischungen erneuert.  Foto: AZuR

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat die neue Auflage seines Förderprogramms „Umweltschutz und Sicherheit“ für das Jahr 2025 präsentiert. Das Programm wird von den politischen Handlungsträgern als ein zentrales Element der Verkehrswende im gewerblichen Güterkraftverkehr benannt. Das Ziel sei es, nachhaltige Investitionen zu unterstützen. Der Ressourcen-schonende Ansatz der Reifenrunderneuerung wird unverändert als förderfähig eingestuft. Runderneuerte Reifen sind in der Förderkategorie „Umweltschutz – Emissionsreduzierung“ aufgeführt. Unternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr können ihre Förderanträge noch bis zum 1. September 2025 einreichen. Der Zuschuss beträgt bis zu 2.000 Euro pro Fahrzeug und kann bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdecken. Pro Unternehmen sind bis zu 33.000 Euro Förderung möglich. Förderfähig sind Unternehmen, die im gewerblichen Güterkraftverkehr tätig sind und mindestens ein mautpflichtiges Nutzfahrzeug ab 7,5 Tonnen im Bestand haben.

Runderneuerte Reifen sind ein zentraler Bestandteil einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft – sie verlängern den Lebenszyklus von Nutzfahrzeugreifen und sparen laut einer Studie des Fraunhofer Instituts UMSICHT im Vergleich zur Neureifenproduktion bis zu 60 Prozent CO₂, zwei Drittel der Rohstoffe und etwa die Hälfte der Energie ein. „Die erneute Förderfähigkeit runderneuerter Lkw-Reifen bestätigt die wachsende Bedeutung der Kreislaufwirtschaft im Mobilitätssektor, Sie ist ein klares Signal an die Branche: Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit gehen Hand in Hand – und das wird nun auch politisch honoriert”, formuliert AZuR-Netzwerk-Koordinatorin Christina Guth. AZuR engagiert sich seit dem Jahr 2020 europaweit für eine nachhaltige Reifen-Kreislaufwirtschaft. “Gebrauchte Reifen sollen möglichst zu 100 Prozent wiederverwendet oder verwertet werden”, definiert Guth im Podcast mit Automotive Insights den Anspruch. 

Die EU-Kommission hat auf Anfrage des Bundesverbands Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) und des europäischen Dachverbands BIPAVER offiziell bestätigt, dass runderneuerte Reifen im Sinne der EU-Taxonomieverordnung als konform einzustufen sind. Damit können sie auch von Unternehmen eingesetzt werden, die sich bei Investitions- und Beschaffungsentscheidungen an den Vorgaben der EU-Taxonomie orientieren müssen – etwa im Verkehrs- und Logistiksektor. Für die Runderneuerung von Reifen wurden auch auf nationaler Ebene Programme initiiert. Laut dem AZuR-Netzwerk ist die Runderneuerung eine zukunftsfähige Lösung im Einklang mit der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS), deren Wirksamkeit aber noch stärker hervorzuheben sei. Da Bundesbehörden nach § 45 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) dazu verpflichtet seien, bei der Beschaffung Produkte zu bevorzugen, die rohstoffschonend, energiesparend, abfallarm, reparierbar, schadstoffarm oder recyclingfähig seien, müssten aus Sicht von AZuR-Netzwerk-Koordinatorin Christina Guth „alle Fuhrparks der öffentlichen Hand anteilig mit runderneuerten Markenreifen ausgestattet werden.“

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