"Dort, wo Altreifen anfallen, sollen sie auch beseitigt werden“, fordert Christina Guth im Podcast mit Automotive Insights. Die Netzwerkkoordinatorin der Allianz Zukunft Reifen (AZuR) und der Initiative ZARE begrüßt die neue EU-Verordnung ausdrücklich. Die AZuR- und ZARE-Partner argumentieren seit längerem für ein Exportverbot für Altreifen. Die neue Abfallverbringungsverordnung setzt ab Mai 2027 strengere Regeln an: Sie sieht ein Exportverbot für nicht gefährliche Abfälle wie Altreifen in Nicht-OECD-Länder vor, sofern diese die EU-Standards nicht erfüllen. Mit dem zu erwartenden Rückgang der Exporte in Drittstaaten sollen künftig bis zu 800.000 Tonnen gebrauchter Reifen zur klimagerechten stofflichen oder chemischen Verwertung in der EU verbleiben.
Damit eröffnen sich auch neue Chancen für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft in Deutschland und Europa. Mit der neuen EU-Abfallverbringungsverordnung (2024/1157) zieht die Europäische Union Konsequenzen aus jahrzehntelanger Kritik an Umweltstandards beim Export von Abfällen. Das AZuR-Netzwerk befürwortet diese Entwicklung – sie stärke die inländische Recyclingwirtschaft und schaffe eine wichtige Grundlage für den Ausbau der stofflichen und chemischen Altreifenverwertung in Europa. Laut einer aktuellen Marktanalyse von Astutus Research wurden 2024 in Europa rund 4,5 Millionen Tonnen Altreifen erzeugt. Bis 2030 wird ein Anstieg auf über 4,9 Millionen Tonnen prognostiziert – auch getrieben durch wachsende Mobilitätsbedarfe, schwerere E-Fahrzeuge und höhere Felgendurchmesser. Der Altreifenexport aus Europa erreichte 2024 laut dem AZuR-Netzwerk ein Rekordvolumen von 1,7 Millionen Tonnen (+11 Prozent). Von diesen 1,7 Millionen Tonnen Altreifen werden nach AZuR-Angaben jährlich rund 800.000 Tonnen aus der EU in Nicht-OECD-Länder exportiert – vorrangig nach Indien und Marokko. Ab 2027 werden diese Verwertungswege strenger geprüft. „Alleine in Deutschland könnten über 100.000 Tonnen Altreifen jährlich zusätzlich zur Verfügung stehen – ein enormes Potenzial für die Reifen-Kreislaufwirtschaft“, erklärt Christina Guth.
Die neue EU-Verordnung wird sich unmittelbar auf die Versorgungslage der Verwerter auswirken, insbesondere im Bereich innovativer Recyclingverfahren. Moderne thermolytische Verfahren ermöglichen es, aus Altreifen klimaschonend wertvolle Sekundärrohstoffe zu gewinnen, wie Öl (Tyre Pyrolysis Oil, TPO) oder Industrieruß (rCB). Automotive Insights berichtet vielfach über Verfahren, beispielsweise das der Pyrum Innovations AG. „Diese Mengen sind für uns eine große Chance. Endlich besteht die Möglichkeit, das bislang exportierte Material unter kontrollierten Bedingungen in Europa zu verwerten – mit geprüften Umweltstandards und in enger Abstimmung mit Forschung und Industrie“, so Guth. Das AZuR-Netzwerk erkennt einen wichtigen Hebel zur Umsetzung europäischer Umwelt- und Kreislaufwirtschaftsziele. Je mehr Material verfügbar sei, desto stärker könne die Recyclingbranche auf nachhaltige und ressourcenschonende Technologien setzen. Die neue Verordnung bringe nicht nur strengere Anforderungen mit sich, sondern vor allem mehr Klarheit und Verlässlichkeit für alle Akteure entlang der Lieferkette.
Für Exporte in Nicht-OECD-Länder gilt künftig: Nur Länder, die bis zum 21. Februar 2025 fristgerecht einen Antrag bei der EU-Kommission gestellt haben, können weiterhin Reifen importieren – sofern sie von der Kommission bis spätestens November 2026 als geeignet eingestuft werden. Bewertet werden dabei Umweltstandards, Infrastruktur und gesetzliche Rahmenbedingungen auf dem Niveau der EU. Wird ein Land von der Kommission als zulässig eingestuft, folgt eine zweite, konkretere Prüfungsebene: Jede einzelne Empfängerfirma, die Altreifen aus der EU importieren möchte, muss sich einem individuellen Audit durch einen unabhängigen und EU-anerkannten Prüfer unterziehen. Erst bei erfolgreicher Zertifizierung ist ein Export zulässig. Für Exporte in OECD-Staaten wie die Türkei bleibt die Ausfuhr weiterhin möglich, allerdings unterliegt sie verpflichtenden Melde- und Überwachungspflichten, um die tatsächliche Verwertung vor Ort sicherzustellen.
Laut AZuR-Netzwerkkoordinatorin Christina Guth schafft das für Exporteure, Recycler und Behörden verbindliche Regeln statt Grauzonen. Die neuen Vorgaben sorgten für Transparenz und langfristige Planungssicherheit. Unternehmen, die auf nachhaltige und kontrollierte Verwertung setzen, erhalten laut Guth dadurch ein deutlich stärkeres regulatorisches Fundament – dies sei ein wichtiger Schritt hin zu professionellen und zukunftssicheren Verwertungsstrukturen in Europa. „Die EU-Abfallverbringungsverordnung ist nicht nur ein umweltpolitisches Signal, sondern eine industriepolitische Chance. Sie schafft faire Bedingungen für europäische Recycler, fördert Investitionen in moderne Technologien und bringt Europa einen entscheidenden Schritt näher zur echten Kreislaufwirtschaft“, ist sich Guth sicher.