Der Siegeszug der vollelektrischen Fahrzeuge setzt sich fort, sowohl europa- als auch deutschlandweit. Laut dem Branchenverband der europäischen Automobilhersteller ACEA (European Automobile Manufacturers’ Association) stiegen die Neuzulassungen von Pkw im ersten Quartal 2026 europaweit über alle Antriebsarten hinweg zuletzt um 4 Prozent. Vollelektrische Fahrzeuge (BEV) konnten ihren Anteil dabei auf beinahe 20 Prozent ausbauen. Der Automobilmarkt wurde im ersten Quartal des Jahres 2026 zudem durch eine starke Konsumentennachfrage im März gestützt. Grund für die Kaufbereitschaft waren dem Verband zufolge Steuervergünstigungen und Förderprogramme, die Interessenten insbesondere zum Erwerb von hybriden und vollelektrischen Fahrzeugen bewogen. Verbrenner verlieren indes weiter an Attraktivität.
Die positive Entwicklung im Pkw-Neuzulassungsmarkt setzte sich zuletzt auch hierzulande weiter fort. Im April 2026 verzeichnete er laut offiziellen Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) mit 249.163 Neuzulassungen einen Anstieg gegenüber dem Vorjahresmonat um 2,7 Prozent. Einmal mehr stach dabei das Segment für alternative Antriebe (reiner E-Antrieb, Hybride mit und ohne Stecker sowie Gasantrieb) positiv hervor und legte dabei um 18,1 Prozent auf 163.295 Einheiten zu. Internationale Marken machten dabei laut Analyse des Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) etwa 43,4 Prozent aus. Der Anteil der Neuzulassungen mit alternativen Antrieben am Gesamtmarkt stieg im April auf 65,5 Prozent, im April 2025 waren es noch 57 Prozent.
Seit Jahresbeginn wurden hierzulande zudem 4,5 Prozent mehr Fahrzeuge neu zugelassen als in den ersten vier Monaten des Vorjahres. Internationale Marken konnten dabei positiv hervorstechen. Insgesamt wurden seit Anfang 2026 948.567 Pkw zugelassen, darunter 414.249 Fahrzeuge von internationalen Marken, die so seit Jahresbeginn einen Gesamtmarktanteil von 43,7 Prozent hatten. Im Monat April lag dieser Anteil bei 43,2 Prozent. In den ersten vier Monaten 2026 wurden 607.303 Pkw mit alternativen Antrieben neu zugelassen und damit rund 19,0 Prozent mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum.
„Bezahlbarkeit entscheidet über die Akzeptanz der E-Mobilität“
Die Neuzulassungen von rein batterieelektrischen Pkw wuchsen im April um 41,3 Prozent auf 64.350 Einheiten. Der BEV-Anteil an den gesamten Pkw-Neuzulassungen erreichte so 25,8 Prozent. Dieser liegt damit rund 7,1 Prozentpunkte höher als im Vorjahresmonat und mit +1,8 Prozentpunkten auch über dem Marktanteil im Vormonat. Die internationalen Hersteller konnten bei den BEV-Zulassungen im April um 51,5 Prozent auf 28.739 Fahrzeuge zulegen. Damit lag der BEV-Marktanteil der internationalen Hersteller in den ersten vier Monaten bei 43,3 Prozent, das sind 3,5 Prozentpunkte mehr als im gleichen Zeitraum 2025. Insgesamt haben sich die Auftragseingänge (AE) bei den batterieelektrischen Fahrzeugen im Vergleich zum Vorjahresmonat mehr als verdoppelt. Der Gesamtmarktanteil von BEV-Pkw beläuft sich seit Januar 2026 bislang auf 23,6 Prozent. Die Neuzulassungen von Verbrennern gingen indes weiter zurück. Reine Verbrenner-Pkw erreichten im April 85.857 Einheiten, davon 53.420 Benziner (-20,0 Prozent) und 32.437 Diesel (-13,8 Prozent).
„Preissensitivität nicht nur in der Anschaffung, sondern insbesondere in den Haltekosten befördert aktuell das Wachstum des BEV-Marktanteils. Ein attraktives Produktangebot der Internationalen Hersteller, die beinahe Preisparität mit Verbrennerfahrzeugen und positive Kundenerfahrungen unterstützen diesen Trend. Die E-Auto-Prämie für Fahrzeuge aller Marken ist ein zusätzlicher Anreiz für den Umstieg auf die Elektromobilität“, kommentiert VDIK-Präsidentin Imelda Labbé. Zudem würde der Privatmarkt wie zuvor bereits die Flottenkunden zunehmend auf E-Mobilität setzen. „Private BEV-Neuzulassungen sind im Vergleich zum Vorjahresquartal mit 82,6 Prozent überdurchschnittlich gestiegen. Kunden schätzen einerseits das steigende Produktangebot und andererseits die annähernde Kostenparität in den Einstiegssegmenten. Bezahlbarkeit entscheidet über die Akzeptanz der E-Mobilität. Das gilt auch für die Betriebskosten, wo wir aufgrund der aktuellen Situation einen Kostenvorteil für die Stromer sehen“, fasst Labbé zusammen.
Neue E-Auto-Förderung ist angelaufen
Die aktuelle Entwicklung hin zu mehr E-Mobilität könnte indes aus zweierlei Richtungen weiter Rückwind bekommen; einerseits durch die Robustheit der Fahrzeuge, andererseits durch politische Interventionen. Die aktuelle ADAC-Pannenauswertung zeigte zuletzt, dass E-Autos weniger pannenanfällig sind als ihre Verbrenner-Pendants. Letztere erlitten der Auswertung zufolge in jedem Alter häufiger Pannen als Elektrofahrzeuge. Zudem steigt die Pannenkennziffer bei Verbrennern mit zunehmendem Alter stärker an. Während die gelben Engel im Jahr 2025 eigenen Angaben zufolge bei zweijährigen Elektroautos zu 2,1 Pannen pro 1.000 Bestandsfahrzeugen ausrückten, waren es bei Verbrennern 5,8 Pannen.
Auch durch die zuletzt angelaufene neue E-Auto-Förderung für Privathaushalte könnte sich die absolute Anzahl an E-Autos auf den Straßen nochmal erhöhen. Seit dem 19. Mai kann die Kaufprämie für neue, emissionsarme Fahrzeuge beantragt werden und das auch rückwirkend für alle Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 zugelassen worden sind. Förderfähig ist dabei der Kauf oder das Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen, elektrisch betriebenen Neufahrzeugs der Fahrzeugklasse M1, sprich Kraftfahrzeuge, die für die Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Zu den förderfähigen Fahrzeugen zählen reine Batterieelektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Range-Extender und Plug-In-Hybride. Letztere beiden müssen laut Bundesumweltministerium jedoch bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 sind Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender für Unterstützungszahlungen zugelassen, sofern deren CO₂-Emissionen einen Wert von 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.
Die E-Auto-Förderung können laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) diejenigen Privatpersonen beantragen, die über ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro verfügen. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.