Das EU-Omnibus-Paket soll Maßnahmen zum Bürokratieabbau bündeln. Im Kontext der Reifenkennzeichnung zielt es darauf ab, die Informationspflichten für Unternehmen zu digitalisieren und das EU-Reifenlabel klarer zu strukturieren. Tyres Europe formuliert als Vertretung einiger Reifenhersteller in Europa allerdings deutliche Kritik. „Die Priorität sollte darin bestehen, das bestehende Reifenlabel für die Verbraucher verständlicher zu machen und dessen Nutzung zu fördern, anstatt neue Komplexitätsebenen hinzuzufügen, die Kosten verursachen könnten, ohne das Kaufverhalten zu ändern. Ein Vereinfachungspaket sollte eben vereinfachen“, meldet sich Generalsekretär Adam McCarthy zu Wort. Nach Ansicht von Tyres Europe liege die Herausforderung bei der Reifenkennzeichnung nicht im Fehlen von Informationen, sondern in der geringen Nutzung der bereits vorhandenen Instrumente durch die Verbraucher. Der Verband verweist auf entsprechende Zahlen: Laut dem Bericht der Kommission selbst erinnere sich nur 39 Prozent der befragten Verbraucher daran, beim Einkauf das Reifenlabel gesehen zu haben. Dies entspreche einem Rückgang von 50 Prozent gegenüber dem Jahr 2017. Derselbe Bericht habe ergeben, dass nur 5 Prozent der Verbraucher die EPREL-Datenbank kennen oder beim Reifenkauf aufrufen. In der Datenbank müssen alle energieverbrauchsrelevanten Produkte mit Energielabel vor Markteinführung eingetragen werden.
Der Vorschlag umfasst Maßnahmen zur Verringerung bestimmter administrativer Belastungen, darunter die Digitalisierung von Kennzeichnungen, eine technische Verknüpfung zwischen EPREL und dem Register für den digitalen Produktpass sowie die automatische Generierung von Kennzeichnungsbildern in EPREL. Andere Teile des Pakets könnten jedoch nach Ansicht von Tyres Europe in die entgegengesetzte Richtung wirken, indem sie neue regulatorische Unsicherheiten und administrative Komplexität für Reifenhersteller und die gesamte Lieferkette mit sich bringen. Der Industrieverband befürchtet, dass eine mögliche künftige Neudimensionierung der Kennzeichnung und erweiterte Anforderungen an das Produktinformationsblatt neue technische Hürden schaffen könnten, ohne dass klar wäre, ob sie die Auswahlmöglichkeiten für Verbraucher verbessern würden. Tyres Europe fordert einen „kohärenteren und gezielteren Ansatz”, der das Bewusstsein der Verbraucher für das bestehende Reifenkennzeichen schärfe, Marktanreize für leistungsstärkere Reifen fördere und zusätzliche technische Anforderungen vermeide.
Recht auf Reparatur – ZDK fordert Kfz-Ausnahme
Ein anderes Thema beschäftigt derzeit den Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Der Adressat ist aber auch hier die EU: Es geht um das „Recht auf Reparatur”, diesbezüglich der ZDK auf eine Kfz-Ausnahme drängt. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung des europäischen Rechts auf Reparatur habe der Deutsche Bundestag ein wichtiges Signal nach Brüssel gesendet: In einer begleitenden Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für eine Ausnahmeregelung für Kraftfahrzeuge bei der Verlängerung des Gewährleistungsrechts einzusetzen. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt diesen Vorstoß und versichert, seine Bemühungen auf europäischer Ebene fortzusetzen.
„Die Entschließung des Bundestages ist ein wichtiges politisches Signal und bestätigt unsere seit Monaten vorgetragenen Bedenken hinsichtlich der praktischen Auswirkungen der Regelung auf den Gebrauchtwagenhandel und die Reparaturwirtschaft“, so ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. Der Verband zeigt sich allerdings unzufrieden damit, dass die Verlängerung von Gewährleistungsansprüchen nach Reparaturen Bestandteil der nun beschlossenen Umsetzung bleibt. Aus Sicht des Verbandes entstehen dadurch insbesondere bei technisch hochkomplexen Produkten wie Kraftfahrzeugen zusätzliche Haftungsrisiken, die sich negativ auf Reparaturbereitschaft, Wiederverkaufsmöglichkeiten und das Angebot älterer Gebrauchtwagen auswirken können. Bereits im Gesetzgebungsverfahren hatte der ZDK davor gewarnt, dass die Verlängerung von Gewährleistungsansprüchen nach Reparaturen dazu führen könnte, dass Händler ältere Fahrzeuge ohne umfassende Garantieabsicherung künftig nicht mehr im Eigenhandel anbieten. Stattdessen könnten diese Fahrzeuge vermehrt nur noch als Kommissionsware zwischen privaten Parteien vermittelt werden.
In einer gemeinsamen Pressemeldung begrüßen der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe und der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV-Kfz) das Bekenntnis der EU-Kommission zur Kfz-GVO als Grundlage für fairen Wettbewerb im automobilen Aftermarket. Zugleich fordern beide Verbände, den diskriminierungsfreien Zugang zu Fahrzeugdaten, Software und Diagnosesystemen zügig regulatorisch abzusichern. Nur so könnten unabhängige und autorisierte Werkstätten auch im Zeitalter vernetzter Fahrzeuge gleichberechtigt im Wettbewerb bestehen. Die Europäische Kommission hatte am Donnerstag die Ergebnisse ihrer Evaluierung der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (Kfz-GVO) und der ergänzenden Leitlinien veröffentlicht. „Die EU-Kommission bestätigt damit, was das Kfz-Gewerbe seit Jahren betont: Die Kfz-GVO ist unverzichtbar, um fairen Wettbewerb zwischen herstellergebundenen und unabhängigen Marktteilnehmern sicherzustellen und Verbraucherinnen und Verbrauchern Wahlfreiheit sowie wettbewerbsfähige Preise zu gewährleisten“, sagt ZDK-Präsident Thomas Peckruhn.
Die Evaluierung macht laut ZDK und BIV-Kfz aber auch deutlich, dass Digitalisierung und Elektrifizierung der Fahrzeuge den Wettbewerbsrahmen vor neue Herausforderungen stellen. Der Zugang zu technischen Informationen, Diagnosedaten, Software und fahrzeuggenerierten Daten werde zunehmend zum entscheidenden Faktor dafür, ob unabhängige Werkstätten ihre Kunden auch künftig markenübergreifend betreuen können. „Die Kommission benennt die Defizite beim Datenzugang klar. Jetzt kommt es darauf an, daraus die richtigen regulatorischen Konsequenzen zu ziehen. Ohne einen diskriminierungsfreien Zugang für unabhängige wie autorisierte Marktteilnehmer zu den Fahrzeugdaten und softwarebasierten Funktionen droht der Wettbewerb im Aftermarket schrittweise ausgehöhlt zu werden“, so Detlef Peter Grün, Bundesinnungsmeister und Vorsitzender des BIV-Kfz. Mit der Veröffentlichung der Evaluierung hat die Europäische Kommission die Grundlage für die weiteren politischen Beratungen über die Zukunft der Kfz-GVO geschaffen. Der ZDK will sich aktiv in diesen Prozess einbringen und darauf hinwirken, dass die Wettbewerbsregeln auch im digitalen Fahrzeugmarkt wirksam bleiben.