Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zeitung1 GmbH (nachstehend: “Verlag”) für Anzeigen im Print- und Onlinebereich sowie Beilagen (Stand: 02. August 2023)


  1. Geltung der Bedingungen

    a) Angebote und Leistungen des Verlages erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen. Diese gelten auch für alle Folgegeschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn ihre Geltung dann nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wird. 

    b) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Verlag ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.

    c) Von diesen Bedingungen abweichende Vertragsbestandteile bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 


  2. Vertragsschluss und Ablehnung von Anzeigenaufträgen

    a) Alle Angebote des Verlages sind freibleibend. Angaben in Mediadaten oder anderen Werbemitteln des Verlages sind bestmöglich ermittelt, aber nur annähernd und unverbindlich. 

    b) Ein Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn die Bestellung des Kunden vom Verlag schriftlich, in der Regel durch eine Auftragsbestätigung, angenommen oder die Leistung tatsächlich erbracht wird. 

    c) Der Verlag ist dazu berechtigt, Aufträge zur Schaltung von Anzeigen oder Versenden von Beilagen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form der Anzeige oder der Beilage abzulehnen und von Anzeigen- und/oder Beilagenverträgen zurückzutreten, wenn der Inhalt der Anzeige oder die Beilage gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung oder Verbreitung für den Verlag unzumutbar ist, z.B. bei Anzeigen mit pornografischem oder extremistischen Inhalten. Macht der Verlag in einem solchen Fall von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, dem Verlag fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. 


  3. Anzeigenplatzierung

    Der Verlag ist dazu berechtigt, die Stelle der Veröffentlichung von Anzeigen oder der Platzierung von Beilagen im eigenen Ermessen festzulegen, es sei denn, dass die Schaltung der Anzeige oder Beilage für eine bestimmte Seite in einer bestimmten Ausgabe und an einem bestimmten Platz vereinbart ist. In diesem Fall müssen dem Verlag sämtliche benötigten Unterlagen so rechtzeitig vorliegen, dass die Anzeige an der vertraglich vereinbarten Stelle veröffentlicht werden kann. Liegen die Unterlagen nicht rechtzeitig vor, ist der Verlag in der Wahl der Stelle der Veröffentlichung der Anzeige frei. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies einer gesonderten (außer der Rubriknennung) Vereinbarung bedarf. 


  4. Mitwirkungspflicht des Kunden

    Der Kunde ist verpflichtet, dem Verlag alle für die ordnungsgemäße Veröffentlichung der Anzeige oder Beilage erforderlichen Unterlagen in den in den Mediadaten vorgegebenen oder im gesondert vereinbarten Format einwandfrei und rechtzeitig vor dem gewünschten Erscheinungstag zur Verfügung zu stellen. 

    Fehler in den übermittelten Daten gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, dem Verlag fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Der Kunde ist dazu verpflichtet, ungeeignetes oder beschädigte Daten unverzüglich durch geeignete, unbeschädigte Daten zu ersetzen. Es steht dem Kunden frei, den Verlag mit der Erstellung von fehlerfreiem Material oder der Durchführung von Änderungen an den gelieferten Daten zu beauftragen. In diesem Fall ist der Verlag berechtigt, die hierfür entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.


  5. Inhalt von Anzeigen

    a) Der Kunde trägt die Verantwortung für den Inhalt der Anzeige und die Beilage. Der Kunde trägt auch die Verantwortung dafür, dass weder durch die Anzeige noch durch eine Beilage Rechte Dritter verletzt werden. Für den Fall, dass Dritte den Verlag auf Grund einer vom Kunden geschalteten Anzeige oder einer beauftragten Beilage in Anspruch nehmen, stellt der Kunden den Verlag von allen Ansprüchen, die die Dritten im Zusammenhang mit der Anzeige oder der Beilage geltend machen, aufs erste Anfordern hin frei. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die dem Verlag durch eine gegen die Inanspruchnahme gerichtete Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.

    b) Der Verlag ist nicht verpflichtet, Anzeigen oder Beilagen dahingehend zu überprüfen, ob sie Rechte Dritter beeinträchtigen oder ob sie den wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. 

    c) Anzeigen, welche auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht ohne weiteres als Anzeigen erkennbar sind, werden vom Verlag mit dem Wort “Anzeige” gekennzeichnet. 


  6. Erscheinungstermine und Lieferverzug

    a) Erscheinungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie als Fixtermine vereinbart sind. 

    b) Die Einhaltung von Terminen und Fristen durch den Verlag setzt voraus, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten vollumfänglich nachkommt, insbesondere, dass er dem Verlag alle zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellt. 

    c) Beruht die Nichteinhaltung eines Termins oder einer Frist auf höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen (insbesondere aber nicht ausschließlich Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, behördlichen Anordnungen, Quarantänemaßnahmen), die vom Verlag weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zu vertreten sind, verlängert sich die Frist um die Dauer der Behinderung. Dies gilt auch, wenn das jeweilige Ereignis bei einem Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. Soweit der Verlag die Störung fahrlässig zu vertreten hat, ist der Kunde nur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.  Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Verlag fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. 


  7. Anzeigenpreise

    a) Die Preise für Anzeigen und/oder Beilagen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Vereinbarte oder eingeräumte Rabatte gelten nur, für die in Auftrag gegebene Anzeigenmenge und nur, wenn der Rabatt aus der Auftragsbestätigung ersichtlich ist. Ruft der Kunde einzelne Einzelaufträge später als vereinbart ab, gilt die Rabattierung nur, wenn der “verspätete” Auftrag noch innerhalb eines Jahres ab Erscheinen der ersten Anzeige abgewickelt wird. 

    b) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Erscheinungstermin mehr als vier Monate liegen. Ist dies der Fall und die Löhne, Materialkosten oder die marktüblichen Einstandspreise erhöhen sich, so ist der Verlag berechtigt, den Anzeigen- und/oder Beilagenpreis entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die vom Verlag angekündigte Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt. 


  8. Änderungen

    a) Der Verlag behält sich vor, diese Bedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. 

    b) Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail zugesendet.

    c) Widerspricht der Kunde der Geltung der geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Für den Fall, dass der Kunde den geänderten Bedingungen widerspricht, ist der Verlag zur fristlosen Kündigung aller offenen Aufträge berechtigt. 


  9. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

    Dem Kunden stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber dem Verlag nur zu, wenn und soweit die Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verlag ausdrücklich anerkannt sind. Außerdem ist die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts davon abhängig, dass der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


  10. Anwendbares Recht

    a) Alle auf Grundlage dieser Bedingungen zustande gekommenen Vertragsverhältnisse unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    b) Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind, ist Kaiserslautern ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis und diesen Bedingungen entstehenden Streitigkeiten.


  11. Vertragssprache und Übersetzungen

    a) Vertragssprache ist Deutsch.

    b) Eventuelle Übersetzungen dieser Bedingungen dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Im Falle von
    Widersprüchen, ist einzig die deutsche Version maßgeblich.  


  12. Salvatorische Klausel

    Sofern eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.