Das Autohaus Lackermann hat seine Wurzeln in einer Autowerkstatt in Wesel, die von Hermann Lackermann in den 30er-Jahren gegründet wurde. Nachdem der Gründer das Geschäft 1980 an seine Söhne Hermann, Manfred und Wolfgang Lackermann übergab, steht inzwischen die dritte Familiengeneration um Maik, Andre, Sven und Jörg Lackermann in Verantwortung. Sie vertreiben Fahrzeuge der Marken Ford, Hyundai, Corvette, Saab, Cadillac und Chevrolet. An den drei genannten Standorten leisten rund 100 Mitarbeitende – darunter 18 Auszubildende – zudem umfangreiche Werkstatt- und Servicearbeiten.
Seit der Vertragskündigung durch Opel im Jahr 2023 hatte der Betrieb laut einer Mitteilung von Anchor Rechtsanwälte mit Umsatzrückgängen zu kämpfen. Hinzu kamen der Wegfall der E-Auto-Prämie sowie eine allgemeine Kaufzurückhaltung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Trotz eingeleiteter Sparmaßnahmen verzeichnete das Autohaus Lackermann im Jahr 2024 einen erheblichen Verlust. Nach den zuletzt schwierigen Jahren und Monaten sahen sich die Verantwortlichen nun kürzlich aufgrund der gescheiterten Verhandlung über einen weiteren Unternehmenskredit zu dem Insolvenzantrag gezwungen. Diesem wurde vom Amtsgericht Duisburg stattgegeben.
Insolvenzgeld sichert bis März die Gehälter
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Sarah Wolf von Anchor Rechtsanwälte bestellt. Sarah Wolf berichtet über ihre ersten Schritte: „Wir haben unmittelbar nach der Bestellung durch das Gericht viele Gespräche geführt und so sicherstellen können, dass alle drei Standorte ohne Einschränkung weiter ihren Service anbieten können. In den kommenden Wochen wird es darum gehen, weitere Sanierungsmaßnahmen zu erarbeiten und die Suche nach einem Käufer in die Wege zu leiten. In dem Umfeld einer aktuell schwierigen Lage der deutschen Automobilindustrie ist das keine leichte Aufgabe, aber ich bin optimistisch.”
Wie es seitens Anchor Rechtsanwälte weiter heißt, sind die Gehälter der Beschäftigten durch das Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit bis März gesichert. Mit Geschäftspartnern liefen ferner bereits Verhandlungen, um die weitere Fortsetzung des Geschäftsbetriebes sicherzustellen und gemeinsam nach Sanierungslösungen zu suchen. Kundinnen und Kunden mit Fragen zu Gewährleistungen und Anzahlungen sollen sich direkt an ihren jeweiligen Betrieb wenden. Die Anfragen würden dort gesammelt und nach einer entsprechenden Einzelfallklärung zeitnah beantwortet.