Hierzulande gilt es für Spikes besondere gesetzliche Bestimmungen zu beachten: Im Bereich der StVZO – also öffentlicher Straßen – sind Spikes für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme für Einsatzfahrzeuge seit 1975 generell verboten. Ausnahme ist nur das kleine Gebiet von Lofer bis Bad Reichenhall 15 Kilometer entlang der österreichischen Grenze. Auf Industrie- und Privatgelände, Baustellen und Kiesgruben ist der Betrieb von Fahrzeugen mit Spikes nicht verboten. Genau dort sollen die Maxigrip-Schraubspikes ihr Anwendungsgebiet finden.
Niso Tech informiert auf Nachfrage über Anwendungsbereiche und die fachgerechte Montage. "Bei Bedarf werden die Maxi-Grip-Schraubspikes mit dem mitgelieferten Adapter in den Stollen oder Vollgummireifen eingedreht und mit Wetterbesserung wieder ausgedreht", beschreibt Sales Coordinator Michael Lenhart. Lest hier ein Interview zum Niso-Tech-Katalog und den Spezifika des deutschen Marktes.