Neue Regeln Motorradreifen

Übergangsfrist für Reifen mit DOT bis einschließlich 2019 endet

Motorradreifen_dheograft_KI_AdobeStockGute Informationskanäle für die modellspezifischen Reifenfreigaben sind die Internetseiten der Motorradhersteller.  Foto: dheograft — adobestock.com (KI)

Die Regel, wonach Reifen mit DOT bis einschließlich 2019 mit einer Freigabe durch den Reifenhersteller gefahren werden dürfen, läuft aus. TÜV Süd erläutert in einer Mitteilung, dass die Änderung vor allem Besitzer von Motorrädern mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) betrifft. „Von der Fahrzeuggenehmigung abweichende Reifen- und Profiltypen sind ab 1. Januar 2025 bei ABE-Fahrzeugen nicht mehr zulässig. Motorradfahrer mit Reifen ab DOT 2020 kennen diese Regelungen, weil sie bereits seit 2019 für die neueren Reifen gelten“, so Philip Puls von der TÜV Süd Auto Service GmbH. Puls beurteilt das Wegfallen der Übergangsregelung als konsequente und technisch nachvollziehbare Regelung des Verordnungsgebers: „Vom Fahrzeughersteller freigegebene Reifen sind hinsichtlich der Verwendung auf einem bestimmten Motorradmodell umfangreich geprüft. Ein Schleifen der Reifen an der Kette oder an der Schwinge ist selbst bei extremer Belastung ausgeschlossen – das dient der Sicherheit.“

Laut TÜV Süd sind die Details nicht komplex. Die Faustformel für Reifen mit DOT bis einschließlich 2019 sei: Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Reifenherstellern verlieren ab Januar 2025 ihre Gültigkeit. Für Besitzer von Motorrädern mit ABE gelte: Andere als die eingetragenen Reifen- und Profiltypen und abweichende Reifendimensionen seien unzulässig – selbst wenn die Größe hinsichtlich Last- und Geschwindigkeitsindex innerhalb der Serienvorgaben bleibe. Dies gelte auch für Krafträder mit Einzelbetriebserlaubnis. Motorräder mit EU-Zulassung dürfen allerdings weiterhin auch auf Reifen abweichender Hersteller unterwegs sein, wenn die Reifen der eingetragenen Reifendimension entsprechen. Nach TÜV-Süd-Angaben muss das Bike hinsichtlich der Bereiche, welche die Reifen beeinflussen, im Originalzustand sein.

Zu den Alternativen führt Philipp Puls aus: “Wer dennoch einen anderen Reifen fahren möchte, für den gibt es zwei Möglichkeiten: die Einzelabnahme oder die Teile-Typgenehmigung durch den Fahrzeughersteller. Beides muss vor der Hauptuntersuchung (HU) erledigt sein. Denn mit nicht regelkonformen Reifen kann die HU nicht positiv abgeschlossen werden.“ Komplizierter werde es bei Motorräder vor dem Baujahr 2003. Diese seien meistens national typgenehmigt – wiesen also eine ABE auf, in der die homologierten Reifenmarken und Dimensionen eingetragen seien. Seit Einführung der EU-Papiere (Zulassungsbescheinigung 1 und 2) ist es laut den Sachverständigen von TÜV Süd aber nicht mehr so leicht herauszubekommen, welche Reifen die richtigen sind. In den Papieren sei nur noch eine Größe vermerkt, die konkreten Reifentypen aber nicht mehr im Klartext aufgeführt. Informationskanäle zu den modellspezifischen Reifenfreigaben sind die Internetseiten der Motorradhersteller. Lest in der Printausgabe (01-02/25) ein Motorrad-Spezial

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