Die zentralen Anliegen der nationalen Teilehandelsbranche wurden auf der diesjährigen Jahresmitgliederversammlung erneut deutlich formuliert: Der Zugang zu VIN-spezifischen Informationen, die Begrenzung von Autorisierungspflichten für freie Werkstätten bei der Fahrzeugdiagnose und ein rascher Bürokratieabbau. Während sich die deutsche Wirtschaft weiterhin im Krisenmodus befindet, zeigt sich der Teilehandel weitestgehend als stabile Kraft. Der bestätigte GVA-Präsident Thomas Vollmar richtete im Plenum einen deutlichen Appell an die politischen Handlungsträger: „Die neue Bundesregierung muss endlich die strukturellen Krisen Deutschlands in den Griff bekommen und die Kraft der Wirtschaft entfesseln. Unsere Mitglieder werden jeden Tag ihrer Verantwortung gerecht, indem sie Arbeitsplätze und somit Existenzen schaffen. Der Einsatz unserer mittelständisch geprägten Branche geht oftmals weit über das reine Wirtschaften hinaus. Die Verwaltungsspitzen müssen den Unternehmen mehr vertrauen.“ Die Äußerung zielte natürlich in Richtung Bürokratieabbau, beispielsweise in Form einer Streichung von Berichtspflichten. Im Rahmen einer GVA-Blitzumfrage wurde ein Stimmungsbild innerhalb der Branche ermittelt: Über 95 Prozent der GVA-Mitglieder sehen nach dem dritten Quartal 2025 die allgemeinwirtschaftliche Lage als nicht gut an. Und auch die Vorausschau fällt wenig rosig aus.
Strukturelle Herausforderungen und Bürokratieabbau
Die Probleme und Hemmschuhe der Branche wurden vielfach thematisiert: Der Fachkräftemangel als strukturelle Herausforderung, eine “überbordende” Bürokratie und zu hohe Lohnnebenkosten belasten die Entwicklungsfähigkeit von Unternehmen. Dabei gibt es bei genauerer Betrachtung keinen Anlass zu düsterer Erstarrtheit. Der freie Autoteile-Großhandel ist in den ersten drei Quartalen 2025 um 3,1 Prozent gewachsen. In der GVA-Befragung gaben rund zwei Drittel der Mitgliedsunternehmen aus Handel und Industrie an, steigende Umsätze verbucht zu haben. „Die GVA-Mitglieder fangen gemeinsam mit den freien Werkstätten durch die Bereitstellung von sozialverträglicher individueller Mobilität die schlimmsten Auswirkungen ab. Das Auto ist für die meisten Menschen kein Lifestyle-Produkt, sondern eine absolute Notwendigkeit, um den Alltag zu bestreiten. Wir sorgen dafür, dass das auch weiterhin möglich ist“, so Thomas Vollmar zur bedeutsamen Rolle des freien Marktes.
Im Rahmen der Jahresmitgliederversammlung stand die Neuwahl des GVA-Präsidiums als zentraler Punkt auf der Tagesordnung. Alle amtierenden Präsidiumsmitglieder wurden im Amt bestätigt. Thomas Vollmar wird dem Verband weiter als Präsident vorstehen. Das Präsidium besteht in den nächsten drei Jahren unverändert aus Bastian Müller (WM SE/1. stellv. Vorsitzender), Jörg Neimcke (Neimcke GmbH & Co. KG/2. stellv. Vorsitzender), Dr. Christian Schäferbarthold (Schäferbarthold GmbH/Schatzmeister), Martin Matthies (Johannes J. Matthies GmbH & Co. KG), Isabel Brockmann-Metzger (Werner Metzger GmbH) sowie Matthias Wittich (Fritz Wittich GmbH). Das deutliche Mandat für das GVA-Präsidium ist ein Zeichen der Stabilität und Geschlossenheit der Branche.
Juristische Teilerfolge
Die Mitglieder des GVA bestehend aus dem freien Kfz-Teilehandel, der Kfz-Teileindustrie sowie von Anbietern technischer Informationen tauschten sich im Rahmen der anschließenden Automotive-Conference über die dringlichsten Anliegen der Branche aus. Im Mittelpunkt standen die wirtschaftliche Situation Deutschlands im Allgemeinen und der Branche im Speziellen, die juristischen Aktivitäten des GVA und die legislativen Entwicklungen auf EU-Ebene. Erfolge sind durchaus vorzuweisen – die Enforcement-Aktivitäten des Branchenverbandes und seiner Verbündeten aus dem freien Markt zeigen Wirkung. Diese Allianz des freien Marktes formiert ein substanzielles Gegengewicht zu den Fahrzeugherstellern. Der Zugang zu VIN-spezifischen Informationen ist für den freien Markt zentral. Zwar regelt das EU-Recht, auch nach den Feststellungen des EuGH, insoweit klare Ansprüche der Beteiligten auf Seiten des freien Marktes, doch bedarf es in der Praxis auch einer konsequenten Durchsetzung, heißt es seitens der GVA-Verantwortlichen. Auf der Grundlage der Rechtsprechung des EuGH, wonach die Fahrzeughersteller keine vom EU-Recht nicht ausdrücklich vorgesehene Zugangsbedingungen aufstellen dürfen, hat der GVA Erfolge vor Gericht, darunter einstweilige Verfügungen, errungen. Dadurch hat sich die Situation für die freien Akteure bereits verbessert.
In der Folge dieser juristischen Initiativen laufen mit mehreren Herstellern Gespräche mit dem Ziel umfassender außergerichtlicher Lösungen. Der Schwerpunkt liegt hier auf dem Zugang zu Reparaturinformationen, den Daten zur Fahrzeug- und Teileinformation und den Gebühren für diese Informationen. Durch die gerichtlichen Aktivitäten hat sich die Verhandlungsbereitschaft der Fahrzeughersteller nach Aussage der GVA-Oberen erhöht, in manchen Fällen gehe es auf deren Seite um die Verhinderung eines Rückrufs oder Verkaufsstopps. Der GVA will weiter auf Dialog setzen, wenn nötig aber erneut juristische Schritte einleiten. Der Kampf des Verbandes für Verbesserungen im freien Markt betreffe auch die derzeit laufenden Diskussionen um den sogenannten „Delegated Act“ – die Änderung der Typgenehmigungsrahmenverordnung auf Druck der Fahrzeughersteller. Bei der Fahrzeugdiagnose gilt: Autorisierungspflichten darf es für freie Werkstätten nur in klar geregelten und begrenzten Fällen geben. Dabei ist ein umfassender Zugang über Mehrmarken-Diagnosegeräte über die im dafür Fahrzeug vorhandenen Schnittstellen zu gewährleisten, ohne dass die Fahrzeughersteller Entgelte für das Öffnen dieser Schnittstellen oder überhaupt für die Durchführung der Diagnose von den freien Werkstätten oder den Diagnosegeräteherstellern verlangen dürfen.
Der GVA adressiert die Interessen der Branche in deutlicher Form in Richtung der Politik. Die Lobbyarbeit wird auf nationaler Ebene, aber auch in Brüssel verrichtet. Als konkretes Beispiel nennt die GVA-Spitze die Aftermarkt-GVO. Diese wurde bekanntlich bis Ende Mai 2028 verlängert. Im Jahr 2025 fand ein Evaluierungsprozess der EU-Kommission statt, an dem sich auch der GVA beteiligte und die Interessen des freien Marktes in den Prozess “einspeiste”. Laut den Verantwortlichen besteht auch beständiger Kontakt zu parlamentarischen Akteuren in Berlin wie Alexander Jordan (MdB, Mitglied des Verkehrsausschusses im Deutschen Bundestag) oder zu Jens Gieseke (MdEP, Mitglied des Verkehrsausschusses im Europäischen Parlament). Der Verband platziert seine Anliegen zur Aftermarket-GVO und zur essentiellen Bedeutung des Zugangs zu Daten in Ministerien, Kommissionen und bei legislativen Akteuren in den Parlamenten. „Der GVA kämpft an allen Fronten dafür, dass es beim Zugang zu Daten keine neuen Monopole gibt. Das darf es nicht geben“, so GVA-Präsident Vollmar.