Zunehmende Kontrollen im Reifenhandel

Bußgelder bei Verstößen gegen Reifenkennzeichnungs-Verordnung

The Tire Cologne BRVDer Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. präsentiert sich als ideeller Träger auf The Tire Cologne 2026.   Foto: Kay Lehmkuhl

Bereits in der BRV-Publikation "Trends & Facts" hatte der Verband darauf hingewiesen, dass eine klarere und strengere Festlegung des gesetzlichen Rahmens zur Überwachung der Energieverbrauchskennzeichnung bevorstand. Wie vom BRV angedeutet, gäbe es nun in der Praxis die Tendenz, dass die Marktüberwachungsbehörden die Umsetzung der Pflichten aus der Reifenkennzeichnungs-Verordnung verstärkt kontrollierten. Der Zentrale in Bonn wurden bereits mehrere Fälle gemeldet, in denen Verstöße mit teilweise 4-stelligen Bußgeldern geahndet wurden. Bisher seien Kontrollen in den Bereichen Online-Shop, ausgestellte Reifen bzw. Kompletträder in Verkaufsräumen und telefonische Abfrage von Preisangeboten bekannt geworden. Die genauen Pflichten, die dem Reifenfachhandel durch die Reifenkennzeichnungs-Verordnung (EU) 2020/740 auferlegt werden, sind in der BRV-Unterlage "Handlungsempfehlungen und Erläuterungen zur Einführung der neuen Reifenkennzeichnungs-VO (Stand: 3. Mai 2021)" aufgeführt.

Der Branchenverband informiert überdies zu neue Regeln bezüglich des Widerrufsrechtes bei Fernabsatzverträgen. Ab dem 19. Juni 2026 muss jeder E-Commerce-Anbieter in seinem Online-Shop einen deutlich sichtbaren „Widerrufsbutton“ installieren, der es dem Verbraucher ermöglichen soll, unkompliziert innerhalb der Widerrufsfrist einen per Fernabsatz geschlossenen Verbrauchervertrag zu widerrufen. Aktuell müssen Unternehmen bei Fernabsatzverträgen dem Kunden nach Vertragsabschluss eine Widerrufsbelehrung inklusive einem händisch oder online auszufüllenden Widerrufsformular zukommen lassen. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist. Ab dem 19. Juni gilt für Handelsakteure, wenn sie Waren über einen Online-Shop verkaufen, dass zwingend ein Widerrufsbutton auf der Homepage integriert sein muss und dem Kunden neben der Widerrufsbelehrung zwingend ein Online-Widerrufsformular angeboten wird. Generelle Fragen zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und anderen Verordnungen beantwortet der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. im Rahmen eines Workshops auf The Tire Cologne 2026. Rechtsanwalt Dr. Frank Markus Döring von der BRV-Partnerkanzlei JSP (Jensen Schlüter & Partner) wird Lösungswege aufzeigen, wie Reifenhandelsunternehmen rechtliche Klippen am PoS – etwa bei Fernabsatzgeschäften, Gewährleistungsfragen und eingelagerten Kundenrädern – umschiffen können. Termin:  9. Juni (1. Messetag), 11.00-12.30 Uhr 

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