Recht

Änderungen beim Antragsprozess für SERMI-Zertifikat

AdobeStock_FahrzeugdatenDer Zugriff auf sensible Fahrzeugdaten wird seit letztem Jahr über das SERMI-Verfahren bzw. über die SERMA GmbH geregelt.   Foto: NongAsimo - stock.adobe.com

Zum 1. April 2024 erfolgte auch hierzulande der offizielle Start für das SERMI-Verfahren. Mitarbeitende in Werkstätten, Servicebetrieben und Autohäusern sind seitdem auf eine Autorisierung und die Ausstellung eines Zertifikats angewiesen, um auf die für Reparaturen notwendigen Daten und Fahrzeuginformationen zugreifen zu können. Der zugehörige Prozess für die Beantragung eines derartigen Zertifikats erfährt nun zum 3. März eine Änderung. SERMA-Angaben zufolge wird ab dann der bislang nötige Firmenauszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) durch ein einfaches Führungszeugnis der vertretungsberechtigten Person (VP) ersetzt. Für eine knapp viermonatige Übergangsfrist bis Ende Juni dieses Jahres werden beide Nachweise akzeptiert. 

„Zusätzlich ist zukünftig ein Nachweis der Mitarbeitenden über das bestehende Arbeitsverhältnis (Arbeitsvertrag mit Namen der Vertragspartner & Unterschriften) sowie ein Qualifikationsnachweis (z.B. Gesellenbrief) erforderlich. Dies kann durch eine abgeschlossene Ausbildung als Kfz-Techniker/ -Mechatroniker oder mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung belegt werden”, heißt es auf der SERMA-Webseite weiter. Verbände wie der ZKF haben ihre Mitgliedsbetriebe ihrerseits bereits auf die kommende Neuregelung hingewiesen. 

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