Verunfallte Elektrofahrzeuge

Qualifizierungsbedarf bei Beschäftigten von Abschlepp- und Bergediensten

Brand_Elektroauto_1Beschäftigte von Abschlepp- und Bergediensten brauchen bestimmte Qualifizierungen, um an verunfallten oder liegengebliebenen E-Fahrzeugen sicher und gesund arbeiten zu können.  Foto: Feuerwehr München

Beschäftigte von Abschlepp- und Bergediensten brauchen bestimmte Qualifizierungen, um an verunfallten oder liegen gebliebenen E-Fahrzeugen sicher arbeiten zu können. Der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik e.V. (ZKF) stellt seiner Mitteilung über die Qualifikationsvorgaben voran, dass von liegengebliebenen oder verunfallten, rein batteriebetriebenen Elektroautos und Hybridfahrzeugen keine größeren Gefahren ausgehen als von konventionellen Benzin- oder Gasfahrzeugen. Die Fahrzeughersteller haben technische Schutzmaßnahmen integriert, um die Fahrzeugnutzer und das Berge- und Werkstattpersonal zu schützen. Laut ZKF schaltet sich beispielswesie mit der Auslösung des Airbags oder dem Durchtrennen der Rettungsstellen das Hochvoltsystem ab. Darüber hinaus verhindere eine vollständige galvanische Trennung des HV-Systems von der Fahrzeugkarosserie, dass die Karosserie unter Spannung stehen könne. 

"Welche Ausbildung die Beschäftigten von Rettungs- und Bergediensten haben sollten, um sicher an verunfallten E-Fahrzeugen zu arbeiten, steht in der DGUV Information 209-093 'Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen'. Demnach ist mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person (FuP – 1S) erforderlich. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person für Hochvoltsysteme (FHV) Stufe 2S oder 3S hinzuzuziehen", heißt es in der Mitteilung. Dies sei auch dann zu tun, wenn nach einem Unfall die Sicherheitseinrichtungen und die automatische Deaktivierung des HV-Systems nicht greifen oder wenn das nicht beurteilt werden könne und dadurch eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen sei. Nach ZKF-Angaben kann eine solche Situation bei diversen Unfall-Szenarien der Fall sein, zum Beispiel bei einem Heckaufprall ohne Airbag-Auslösung, schweren Unfällen mit Brandereignis oder stark beschädigten Fahrzeugen. Das Abschlepp- und Bergeteam vor Ort müsse die speziellen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen an Unfallstellen einschätzen und damit umgehen können.

Die dafür notwendigen Kenntnisse vermitteln die Qualifizierungen gemäß DGUV Information 209-093. Auch müssen Beschäftigte beim Abschleppen und Bergen die Vorgaben der Fahrzeughersteller beziehungsweise die Angaben in der Betriebsanleitung der Fahrzeugherstellfirma zum Abschleppen unbedingt beachten. Hiervon klar abzugrenzen sind laut ZKF über die zum Abschleppen notwendige Tätigkeiten hinausgehende Reparaturarbeiten. Diese müssten von FHV in einer geeigneten Werkstattumgebung durchgeführt werden. Die hier beschriebenen Regelungen zu Qualifizierung und Kenntnissen seien in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ die Vorgaben der Unfallversicherungsträger, um Arbeitsunfälle in Verbindung mit verunfallten HV-Fahrzeugen zu verhindern. Die Qualifizierungen 1S, 2S und 3S gemäß DGUV Information 209-093 werden deutschlandweit von zahlreichen Schulungsanbietern durchgeführt. 

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