Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) teilt zwar mit, dass er die Kabinettsbeschlüsse grundsätzlich begrüße, mahnt jedoch gleichzeitig an, dass der Bürokratieabbau „spürbar“ werden müsse. „Wir begrüßen jeden Schritt zur Entbürokratisierung – aber er muss auch tatsächlich bei den Betrieben ankommen“, betont ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. Gerade kleine und mittlere Unternehmen litten unter der stetig wachsenden Regelungsdichte. Bürokratie binde wertvolle Ressourcen, die in Werkstätten und Servicebetrieben dringend für die Mobilitätswende benötigt werden.
Tatsächlich zeigt ein Blick in die Gesetzesentwürfe laut ZDK ein gemischtes Bild. Im Energiesteuer- und Stromsteuerrecht sind echte Erleichterungen vorgesehen: veraltete Nachweis- und Antragsverfahren sollen verschlankt, Zugänge zu Entlastungstatbeständen digitalisiert und das System stärker an dezentrale Versorgungskonzepte angepasst werden. Für Werkstätten oder Reifenhersteller, die energieintensive Prozesse betreiben, könnten dadurch künftig spürbare Entlastungen entstehen – etwa bei Steuervergünstigungen für Kompressoren, Heizanlagen oder Trockenkabinen. Der ZDK fordert zusätzlich eine Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß und verlässliche Übergangsfristen bei neuen EU-Vorgaben.
Deutlich komplizierter gestaltet sich die Lage bei der Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD). Zwar nennt der deutsche Gesetzesentwurf eine „bürokratiearme Umsetzung“, doch die Praxis dürfte anders aussehen. Ab 2026 werden viele mittelständische Zulieferer, Handelsorganisationen und größere Werkstattketten verpflichtet sein, umfangreiche Nachhaltigkeitsberichte nach EU-Standard zu erstellen. Die Anforderungen an Datenqualität, Lieferkettenanalyse und ESG-Strategien sind hoch und für viele Betriebe ohne externe Beratung kaum zu stemmen. Peckruhn warnt vor einer Überforderung des Mittelstands: „Nachhaltigkeit darf kein Papiertiger werden. Wir brauchen ein Gleichgewicht zwischen Transparenz und Machbarkeit – sonst gefährden wir die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands, anstatt sie zu stärken.“
Ein anderes Signal kommt aus der Reform des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Der Kabinettsbeschluss vom 3. September 2025 sieht vor, die Berichtspflicht vollständig zu streichen und die Zahl der bußgeldbewährten Ordnungswidrigkeitstatbestände zu reduzieren. Für den automobilen Aftermarket, der auf ein weit verzweigtes Netz internationaler Zulieferer angewiesen ist, bedeutet das eine spürbare administrative Entlastung. Unternehmen müssen weiterhin Risiken entlang ihrer Lieferketten bewerten und Präventionsmaßnahmen umsetzen, können dies künftig aber mit geringerem Dokumentationsaufwand tun. Für mittelständische Teilehändler und Werkstattausrüster, die bislang externe Dienstleister mit der Berichterstellung beauftragen mussten, könnte das sowohl Zeit als auch Kosten sparen.
In Summe ist der politische Wille zum Bürokratieabbau offensichtlich, doch der Weg dorthin bleibt vermutlich holprig. „Unsere Branche braucht Planungssicherheit“, resümiert der ZDK. „Entbürokratisierung darf nicht nur ein politisches Schlagwort bleiben, sondern muss sich im Alltag unserer Betriebe bemerkbar machen.“