ZDK zur Reform der StVZO
Überwachungsqualität soll verbessert werden
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt in einer Stellungnahme zum Reformentwurf der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die angestrebte Weiterentwicklung. Der Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Neufassung der StVZO wurde bereits veröffentlicht.
Laut dem Referentenentwurf soll die bisher übliche wiederkehrende Überwachung der Prüfstützpunkte (mindestens einmal in drei Jahren) durch die Kfz-Innungen zukünftig entfallen. Der ZDK beobachtet in der Praxis große Unterschiede und Intransparenz in der Qualität der Prüfstützpunkte. „Deshalb sollten die Prüfstützpunkte in das öffentlich-rechtliche Anerkennungssystem für Kfz-Werkstätten mit einbezogen werden, um einheitliche Standards für Sicherheit und Umweltschutz zu gewährleisten“, fordert der ZDK-Präsident Arne Joswig. Bereits jetzt werden die Prüfstützpunkte in 14 Bundesländern in der Zentralen Datenbank des Kfz-Gewerbes (ZDB) erfasst. Bei Vorlage einer gesetzlichen Regelung könnten auch die beiden fehlenden Bundesländer schnell nachziehen.
In den qualifizierten Kfz-Werkstätten werden jährlich über 23,5 Millionen Hauptuntersuchungen (HU) von Prüfingenieuren der Überwachungsorganisationen sowie mehr als 12 Millionen Abgasuntersuchungen (AU) eigenständig durchgeführt. In seiner Stellungnahme setzt sich der ZDK auch dafür ein, dass die Rahmenbedingungen für die technische Fahrzeugüberwachung möglichst digital und unbürokratisch ausgestaltet werden. Außerdem hält der ZDK eine stärkere Einbeziehung von Fahrerassistenzsystemen (FAS) in die technische Fahrzeugüberwachung für sehr wichtig. Aktuelle Untersuchungen zeigten, dass die Zuverlässigkeit dieser Systeme sehr unterschiedlich sei. Das werde durch teilweise zu beobachtende unsachgemäße Wartung und Reparatur verstärkt. Der Verordnungsgeber sei deshalb aufgerufen, im Dialog mit den Branchenexperten empirische Grundlagen zu ermitteln und einen Vorschlag vorzubereiten, der die Risiken unzureichend gewarteter und reparierter Assistenzsysteme minimiere.
Seitens des Branchenverbandes gibt es noch weitere Optimierungsvorschläge: So beispielsweise, dass die bereits im Oktober 2021 realisierte Abschaffung der Doppelprüfung (Eichung und Kalibrierung) von Abgas-Messgeräten künftig auch für alle bei der Hauptuntersuchung eingesetzten Messgeräte gelten sollte, beschränkt auf eine ausschließliche Kalibrierung. Das sei ein weiterer wichtiger Schritt, bürokratische und finanzielle Lasten für die Kfz-Betriebe zu minimieren. Und schließlich fordert der ZDK einheitliche Prüfvorgaben für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen, um die Qualität dieser Untersuchungen oder Prüfungen und das Detektieren möglicher Fahrzeugmängel zu erhöhen. Hier weise der bereits für die Sicherheitsprüfung (SP) an Nutzfahrzeugen vorgegebene Weg von Prüfvorgaben die Richtung. (kle)