„Münchener Erklärung“ der Kfz-Verbände

Forderungskatalog an politische Handlungsträger

ZDK_Vier-Länder-Treffen 2024(v.l.) ZDK-Hauptgeschäftsführer Dr. Kurt-Christian Scheel, Manfred Wellauer (AGVS), ZDK-Vizepräsident Detlef Peter Grün, Bianca Dvorak (WKO Fahrzeughandel), Julia Genetti (Kfz-Handwerk Südtirol), ZDK-Präsident Arne Joswig und ZDK-Vorstand Günter Friedl.  Foto: ProMotor

Anlässlich des diesjährigen Branchentreffens in München verabschiedeten die Branchenverbände aus Österreich (WKO Fahrzeughandel/Kfz-Gewerbe), der Schweiz (AGVS), Italien/Südtirol (lvh.apa/Kfz-Handwerk) und Deutschland (ZDK) die „Münchener Erklärung“. „Das Kfz-Gewerbe ist ein wichtiger Wirtschafts- und Innovationsmotor in Europa. Dafür stehen in Deutschland, Italien, Österreich und der Schweiz 190.000 Werkstatt- und Handelsbetriebe mit ihren 940.000 Beschäftigten. Neue Antriebstechnologien erfordern auch von unseren Betrieben Anpassung und Innovationen. Sie investieren erheblich in die technische Ausstattung sowie in Aus- und Weiterbildung. Wichtig sind verlässliche und planbare Rahmenbedingungen bei politischen Entscheidungen. Nur so können wir Hand in Hand mit unseren Kundinnen und Kundinnen eine bezahlbare und nachhaltige Mobilität in Europa sicherstellen“, betont ZDK-Präsident Arne Joswig. 

In der Münchener Erklärung heißt es: „Nur eine intakte Infrastruktur sichert grenzüberschreitende Mobilität: Ein leistungsfähiges Straßennetz sowie der Erhalt und die Modernisierung sind Grundlage für Freizügigkeit und wirtschaftlichen Erfolg in Europa. Alle europäischen Hauptverkehrsadern müssen schnellstmöglich mit Ladepunkten für Pkw und Nutzfahrzeuge ausgestattet werden. Die Bezahlsysteme an Ladesäulen sind zu harmonisieren, dass in allen europäischen Staaten die gegenseitige Anerkennung von Ladekarten gewährleistet ist." Eine weitere Forderung zielt auf "fairen und gleichen Wettbewerb für Werkstätten und Autohandel". Der Zugang zu Fahrzeugdaten muss laut den Branchenverbänden auf europäischer Ebene durch einheitliche Rahmenbedingungen und eine sektorspezifische Regulierung sichergestellt sein. Innovative Dienstleistungen entstünden nur auf Basis eines diskriminierungsfreien Zugangs zu den im Fahrzeug generierten Daten, Fahrzeugfunktionen und Ressourcen.

Die Verbandsvertreter fordern außerdem eine "generelle, verbindliche Ausnahme der Eichung für Hohlgefäße zur Bestimmung des Volumens oder der Masse von Schmier- oder Mineralöl in der Überarbeitung der Messinstrumente-Richtlinie für alle Kfz-Betriebe in Europa". Darüber hinaus gelte es, einheitliche Fördersysteme in Europa zu schaffen. Die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor sei für den Handel und die Kunden effizienter durch eine europäisch abgestimmte Förderlandschaft für neue Technologien und nachhaltige Mobilität zu erreichen. Monetäre Kaufanreize, die einzelne Mitglieder in ihren Ländern aus ordnungspolitischen Gründen ablehnen, sollten nach Ansicht der vier Branchenverbände aber – wenn sie in anderen Staaten angewandt werden – im gesamten europäischen Wirtschaftsraum in ihrer Wirkung vergleichbar sein. So könnten Wettbewerbsverzerrungen im Vertrieb vermieden und Transparenz für die Kunden geschaffen werden.

"Motorisierte Individualmobilität der Zukunft braucht sowohl für den Bestand als auch für Neufahrzeuge einen Technologiemix aus allen CO2-neutralen Antriebstechnologien. Die Revision der CO2-Flottengrenzwerte ist auf das Jahr 2025 vorzuziehen und muss sämtliche CO2-neutralen Antriebstechnologien bei der Zielerreichung berücksichtigen und dabei auf die tatsächlichen Marktgegebenheiten in realistischer Weise Rücksicht nehmen", heißt es abschließend in der gemeinsamen Erklärung von ZDK, WKO, AGVS und lvh.apa

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