Liberalisierung des Ersatzteilmarktes

EU-Ministerrat macht Weg für Reparaturklausel frei

Reparaturklausel_DesignschutzDie EU-weite Reparaturklausel kommt.  Foto: Industrieblick – stockadobe.com

Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) begrüßt die Einführung der Reparaturklausel in die europäische Designgesetzgebung. Betroffen von der sogenannten Reparaturklausel sind Ersatzteile, die bei einer Autoreparatur zur Wiederherstellung der ursprünglichen Erscheinungsform des Autos verwendet werden. Es geht um sichtbare, karosserieintegrierte Ersatzteile – beispielsweise Motorhaube, Kotflügel, Außenspiegel, Scheiben, Scheinwerfer und Rückleuchten. Der GVA und andere Fürsprecher einer Liberalisierung argumentieren, dass es für Ersatzteile Ausnahmen vom Designschutz geben muss, da es, anders als beim Neuwagenvertrieb, keine “Design-Alternative” gäbe. Wenn ein Auto, etwa durch einen Unfall, beschädigt werde, müssten Ersatzteile ein- und ausgebaut werden. “Die Ersatzteile müssen zwangsläufig den ursprünglichen Teilen des Autos in ihrer genauen Form und ihren Abmessungen entsprechen, sonst passen sie nicht”, so der GVA. 

Hierzulande ist bereits seit dem Jahr 2020 eine Reparaturklausel in das nationale Designrecht implementiert. Der GVA kritisiert aber, dass die nationale Reparaturklausel in Deutschland nicht für Designs gilt, die zu diesem Zeitpunkt bereits angemeldet waren. Laut GVA benachteiligt diese Ausgestaltung Besitzer von älteren Autos und kommt dem Verbraucher erst mittel- bis langfristig zu Gute. Die Übergangsfrist für die Reparaturklausel auf EU-Ebene sei mit acht Jahren deutlich verbraucherfreundlicher. Erläuternd heißt es in einer GVA-Stellungnahme: “Soweit EU-Länder bislang keine Reparaturklausel haben, gewährt die neue Design-Richtlinie eine Übergangsfrist von acht Jahren. Dann muss aber für alle Designs die Reparaturklausel gelten. Für europäische Designs, das heißt solche, die für die gesamte Europäische Union und nicht nur für einzelne Mitgliedsstaaten nach deren nationalem Recht angemeldet sind, gilt nach der Designverordnung die Reparaturklausel ohne Übergangsfrist. Der GVA begrüßt die Einführung ausdrücklich.”

Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) vertritt die politischen Interessen des freien Kfz-Teile-Großhandels in Deutschland. Im Verband sind Handelsunternehmen mit über 1.000 Betriebsstellen sowie Kfz-Teilehersteller und Anbieter technischer Informationen organisiert.

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