Das Oberlandesgericht Köln hat mit der Ablehnung eines Revisionsantrags von Stellantis Europe S.p.A. bestätigt, dass Kfz-Betriebe die Fahrzeugdiagnose, -reparatur und -wartung zweifelsfrei ohne herstellerspezifische Einschränkungen über die On-Board-Diagnose-Schnittstelle (OBD) durchführen dürfen. Der Zugang zur OBD-Schnittstelle und somit zum Fahrzeugsystem ist für Reparaturbetriebe elementar, da nur durch einen freien Zugang die Diagnose, Wartung und Reparatur moderner Fahrzeuge erst ermöglicht wird. Laut ZDK stellt der freie Zugang einen fairen und potenziell kostendämpfenden Wettbewerb im Kfz-Gewerbe sicher.
„Mit diesem Urteil bestätigt das OLG Köln, dass bezahlbare Mobilität für Verbraucher und die damit verbundenen Dienstleistungen durch unsere Kfz-Betriebe, wie die Reparatur und Wartung ein hohes gesellschaftliches Gut sind. Werkstätten können ab sofort rechtssicher, umfassend und ohne Wenn und Aber auf Reparatur- und Wartungsinformationen zugreifen. Der freie Wettbewerb stellt nicht nur die Grundvoraussetzung der betrieblichen Existenz freier Werkstätten dar. Ein fairer Datenzugang ist auch die Voraussetzung für eine freie und uneingeschränkte Angebotsauswahl für Verbraucherinnen und Verbraucher”, kommentiert ZDK-Hauptgeschäftsführer Dr. Kurt-Christian Scheel. Stellantis hatte Revision eingelegt, nachdem das Landgericht Köln im Frühjahr 2024 die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt hatte, wonach herstellerspezifische Einschränkungen beim Zugang zum OBD-Port als rechtswidrig eingestuft wurden. Diese Revision wurde vom OLG Köln abgewiesen.
Auch ATU und Carglass begrüßen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln. “Erneut hat eine hohe Gerichtsinstanz die Bedeutung des ungehinderten Zugangs zu Fahrzeugdaten bekräftigt und so das Geschäftsmodell der unabhängigen Reparatur- und Servicebetriebe im Kfz-Gewerbe unterstützt”, sagt Lars Heyne, Geschäftsführer Transformation von ATU.