Bundesrat votiert – ZDK begrüßt Entscheidung

Abschaffung der Doppelprüfung von Messgeräten in technischer Fahrzeugüberwachung

Kfz WerkstattDer Bundesrat gibt grünes Licht für eine Vereinfachungen im Kfz-Gewerbe.  Foto: Industrieblick – stock.adobe.com

„Diese Entscheidung war längst überfällig und entlastet die Kfz-Branche erheblich. Nach über zehn Jahren Einsatz für die Abschaffung der Doppelprüfung ist dieser Beschluss ein wichtiger Schritt zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung“, kommentiert Bundesinnungsmeister Detlef Peter Grün, der auch Vorsitzender des Zentralverbands des Kraftfahrzeughandwerks (ZVK) ist. Das Bundesratsvotum für eine sogenannte "Verwendungsausnahme" in der Mess- und Eichverordnung (MessEV) bedeutet für Betriebe des Kfz-Gewerbes geringere Kosten und weniger Bürokratie. Durch die "Verwendungsmaßnahme" entfällt die jährliche Eichpflicht für Druckmanometer. Mit Inkrafttreten der Änderungsverordnung spätestens ab April 2025 ist nur noch eine regelmäßige Kalibrierung der Druckmanometer gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erforderlich.

Der Branchenverband sieht in der Entscheidung des Bundesrats auch eine Bestätigung seiner Lobbyarbeit. In einer Mitteilung heißt es: "Für die in Deutschland rund 3.400 bei Sicherheitsprüfungen (SP) anerkannten Werkstätten ergeben sich durch den Beschluss nach Berechnungen des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe jährlich signifikante Kosteneinsparungen. Der Beschluss des Bundesrates Länderkammer im Rahmen der Verabschiedung einer Verordnung zur Verringerung von Bürokratie ist aus Sicht des ZDK auch das Ergebnis jahrelanger konsequenter und intensiver Verbandsarbeit, insbesondere auf technischer, rechtlicher und politischer Ebene."

Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) wirkt als Interessensvertretung des Kfz-Gewerbes auf nationaler und internationaler Ebene in vielfältiger Weise. So beispielsweise auch hinsichtlich eines "fairen Wettbewerb durch gleichberechtigten Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten". Hierzu hat der ZDK Mitte des Jahres ein Positionspapier vorgelegt, in dem er die EU-Kommissions­präsidentin Ursula von der Leyen auffordert, das angekündigte Gesetzesvorhaben zur sektorspezifischen Regulierung für Fahrzeugdaten vorzulegen. In Kooperation mit drei Branchenverbänden hat der ZDK zudem im September in der „Münchener Erklärung“ Forderungen an die nationalen Regierungen sowie an die EU-Kommission in Brüssel formuliert, wie eine "nachhaltige und bezahlbare Mobilität in der Zukunft gelingen soll". Die Kernforderungen lauteten: Fairer Wettbewerb im Kfz-Gewerbe sowie eine intakte Infrastruktur und strukturelle Rahmenbedingungen. 

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