"Klare, verlässliche Regelungen"

ZDK formuliert Forderungen in Sachen Agenturmodell

voyata - AdobeStock_274648237 AutohausDie Forderungen des ZDK lesen sich wie ein Appell an die Hersteller, ihre Pläne zum Agenturbetrieb nochmal zu überdenken.  Bild: voyata – stock.adobe.com

Der Verband fasst in seiner Mitteilung die erarbeiteten Forderungen auf drei Kernpunkte zusammen: Zum einen müssen die Vertriebssysteme klaren rechtlichen Regelungen unterliegen, was nach Auffassung des ZDK auch heißt, dass es ausschließlich das Händlervertragssystem oder die echte Agentur geben dürfe. Da letztere eine Übernahme der markt- und markenspezifischen Kosten durch den Systemgeber verlange, dürfe zum anderen diese Kostenübernahme nicht aus dem Provisionsanspruch des Agenten erfolgen. Vielmehr müsse es einen eigenständigen und kostendeckenden Zahlungsanspruch geben. Zu guter Letzt fordert der ZDK, dass in einem echten Agenturmodell die Verantwortlichkeiten ebenso wie die Vergütungsbestandteile eindeutig und abschließend im Agenturvertrag geregelt sein müssen. Einen Überblick über die verschiedenen Aspekte des Agenturmodells sowie eine Einordnung der derzeitigen Lage findet ihr unter dem Titel „Agenturmodelle im Wartemodus" hier.

Christian Hegel, Geschäftsführer für Betriebswirtschaft-, Volkswirtschaft und Fabrikate beim ZDK, erklärt: „Zwar sind einige Hersteller, die sich ursprünglich um die Einführung der Agentur bemüht hatten, in der Zwischenzeit wieder auf Abstand zum Agenturmodell gegangen. Wir gehen aber fest davon aus, dass in absehbarer Zeit der Ansatz zur Reduzierung von Vertriebskosten durch die Hersteller wieder aufgenommen wird.“ Deswegen richte sich die Botschaft des ZDK einerseits direkt an die Hersteller, „zum anderen werden wir mit unseren Ergebnissen auch auf die Europäische Kommission in Brüssel zugehen, um entsprechende Anpassungen in den Auslegungen der Leitlinien zur Vertikal-GVO zu erreichen“, so Hegel. Falls die Hersteller nicht auf die Forderungen eingehen sollten, soll eine Untersuchung durch die Wettbewerbskommission der Europäischen Union beantragt werden.

Mit seinen Forderungen beruft sich der Verband auf das schweizerische Pendant zum Bundeskartellamt, dem Sekretariat der Schweizer Wettbewerbskommission (Weko). Dieses hatte jüngst in seinem Schlussbericht zu „Echten Agenturverträgen in der Automobilwirtschaft“ wesentliche Grundzüge eines solchen Vertragswerks veröffentlicht.

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