ZDK sieht mehr Bürokratieaufwand

Kurze Frist sorgt für Frust beim neuen Pkw-Energielabel

Pkw-LabelDie neue Version des Pkw-Energielabels fällt wesentlich detaillierter aus.  Foto: dena/Silke Reents

Nur einen Tag nach ihrer Verkündung hat die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) bereits Gültigkeit erlangt – und dem Automobilhandel nach Ansicht des ZDK damit “extrem sportliche Herausforderungen” beschert. „Die Betriebe haben keine Übergangsfrist, um neue Fahrzeuge mit dem geänderten Energie-Label auszuzeichnen und die notwendigen Änderungen in den Systemen vorzunehmen, sprich bei der Online-Werbung auf der eigenen Website oder auf den Fahrzeug-Plattformen“, bemängelt ZDK-Rechtsexperte Ulrich Dilchert. 

Die zügige Einführung sei dabei allerdings gar nicht notwendig gewesen, da laut Dilchert das Inkrafttreten der Novellierung der Verordnung schon für 2018 vorgesehen war. “Da wäre es jetzt auf ein oder zwei Monate Zeit für eine vernünftige Umstellung auch nicht mehr angekommen”, so der ZDK-Rechtsexperte. Immerhin dürfen die vor dem Stichtag 23. Februar 2024 erstellten Label am Fahrzeug und die Aushänge noch bis zum 1. Mai 2024 genutzt werden. Für Werbeschriften sowie elektronische, magnetische oder optische Speichermedien gibt es ferner eine Übergangsfrist bis zum 1. August dieses Jahres.

Detailliertere Informationen sorgen laut ZDK für Mehraufwand

Das Energielabel enthält ab sofort neben den Verbrauchs- und Emissionswerten auch die dafür anfallenden Kosten. Basierend auf einer Jahresfahrleistung von jeweils 15.000 Kilometern sind etwa die Kosten für den Kraftstoff- respektive Stromverbrauch sowie mögliche CO2-Kosten über die nächsten zehn Jahre aufgeführt. Auch die Höhe der anfallenden Kfz-Steuer wird angegeben. Zudem wurden die bisherigen Effizienzklassen durch eine CO2-Klasse ersetzt. 

Der ZDK sieht insbesondere die Berechnung der möglichen CO2-Kosten über zehn Jahre als zusätzliche Belastung für Betriebe. “Zwar müssen die Hersteller und Importeure alle Daten liefern. Darauf kann der Händler aber nicht warten, sondern muss unabhängig davon sofort die neuen Daten verwenden”, konstatiert der Verband. Dies öffne einschlägigen Abmahnvereinen Tür und Tor, um Kasse zu machen.

Das Pkw-Energielabel soll es Autokäufer:innen erleichtern, verschiedene Fahrzeugmodelle im Hinblick auf ihre Umweltfreundlichkeit und ihre Effizienz zu vergleichen. Eingeführt wurde das Label im Jahr 2004. 2011 erfolgte eine Anpassung sowie die Einführung einer Farbskala, die der bei Haushaltsgeräten üblichen Form der Energieeffizienzkennzeichnung ähnelt. Mit der nun erfolgten Novellierung der Pkw-EnVKV – die entsprechende europarechtliche Vorschriften umsetzt – gibt es statt eines einzigen Labels für alle Antriebsarten nun fünf verschiedene Varianten. Zudem soll das Label in leicht veränderter Form freiwillig auch für Gebrauchtwagen verwendet werden können. 

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