Reduzierte Berichtspflichten

EU plant Milliarden-Förderung grüner Technologien und weniger Bürokratie

CSRDMit den von der EU-Kommission vorgelegten Anpassungen müssten künftig weniger Unternehmen nach CSRD berichten.  Foto: Fokussiert - stock.adobe.com

Die seitens der EU-Kommission vorgelegten Pläne sind Teil einer Serie von sogenannten „Omnibus-Vereinfachungspaketen”, mit denen die Kommission gezielt Bürokratie abbauen will. Diese gehen einher mit einem 100 Milliarden Euro schweren Subventions-Paket. Das Geld soll Unternehmen, die nachhaltige Technologien entwickeln oder nutzen, zugutekommen und zugleich der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industrien dienen. Um Investitionen schneller umzusetzen, ist ferner der Abbau bürokratischer Hürden geplant. „Wir müssen die Fesseln durchtrennen, die Unternehmen noch immer behindern“, erläutert Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen das Vorgehen. 

Zu den Maßnahmen, die nun im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren im Parlament und Rat beraten werden, gehört auch der Vorschlag, Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit deutlich zu reduzieren. Angedacht ist etwa eine Annäherung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – also der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – an die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), das sogenannte EU-Lieferkettengesetz. Unternehmen wären künftig erst ab 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro berichtspflichtig, sodass insgesamt deutlich weniger Unternehmen nach CSRD berichten müssen. Zudem soll die Einführung des EU-Lieferkettengesetz um ein Jahr auf Juni 2028 verschoben werden. 

Darüber hinaus soll auch die EU-Taxonomie nur noch für Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz gelten. Auch entfiele die Pflicht für große Unternehmen, von ihren nicht berichtspflichtigen Zulieferern zusätzliche ESG-Daten zu verlangen. Der freiwillige Berichtsstandard (VSME) für kleinere Unternehmen – mit deutlich weniger Vorgaben – wird als maximaler Standard verankert. Der BRV, der die angedachten Änderungen ausdrücklich begrüßt, wird auf seiner Mitgliederversammlung am 24. Juni 2025 in Würzburg ausführlich über den VSME-Standard informieren. 

Zugleich heißt es in einem Verbandsstatement: „Die Entwaldungsverordnung ist bedauerlicherweise nicht Teil des Pakets geworden.” Der BRV schreibt dort weiter: „Aus unserer Sicht müssen die Gesetzgeber die Änderungen nun schnell beschließen, um zu vermeiden, dass dauerhaft Rechtsunsicherheit entsteht.” Was die zeitliche Verschiebung der Maßnahmen angeht, hoffen die BRV-Verantwortlichen auf einen entsprechenden Beschluss in einigen Monaten. Die Einigung über die inhaltlichen Änderungen dürfte – vor allem aufgrund der unterschiedlichen Ansichten innerhalb der politischen Lager – hingegen mehr Zeit in Anspruch nehmen.

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