Im Mai 2023 wurde die neue Ausbildungsverordnung zum/zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Durch den technologischen Wandel und die steigende Anzahl von Caravan- und Reisemobilen, wurde neben der Modernisierung der etablierten Fachrichtungen Karosserieinstandhaltungstechnik und Karosserie- und Fahrzeugbautechnik, eine völlig neue Fachrichtung geschaffen: die Caravan- und Reisemobiltechnik. “Die Erneuerung der Ausbildungsverordnung war eine erforderliche und zukunftsweisende Maßnahme, bei der es auch von äußerster Wichtigkeit war, die Vielfältigkeit des Berufs sowie die Kerntätigkeiten in der Meisterprüfungsverordnung abzubilden. Die im Jahr 2019 verordnete Meisterprüfungsverordnung war bereits modern und zukunftsweisend aufgebaut, berücksichtigte allerdings noch nicht die Caravan- und Reisemobiltechnik”, heißt es in einer ZKF-Mitteilung.
Der ZKF hatte im Vorfeld der Änderung die Meisterprüfungsausschüsse aus dem gesamten Bundesgebiet eingeladen, um bei der Überführung der Caravan- und Reisemobiltechnik in die Meisterprüfungsverordnung die Wünsche der Ausschussmitglieder zu berücksichtigen. Im Anschluss bildete der Branchenverband im Frühjahr 2024 eine Sachverständigengruppe aus Berufsspezialisten, welche die Inhalte der Caravan- und Reisemobiltechnik für die Meisterprüfungsverordnung erarbeitete. Im Spätsommer 2024 wurde schließlich die Änderung der Meisterprüfungsverordnung beantragt und jetzt im März vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassen – am 14. März 2025 wurde die Änderung der Meisterprüfungsverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit in Kraft. Die ZKF-Verantwortlichen zeigen sich erfreut, dass die Überführung der Caravan- und Reisemobiltechnik in die Meisterprüfungsverordnung in so kurzer Zeit gelungen sei, um die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit des Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerks zu sichern.