Manch einer dachte im ersten Moment, das Thema E-Rechnung sei eines, das man so mitlaufen lassen kann, nebenbei, weil ist ja noch Zeit und die Umstellung gar nicht so gravierend. Denn Rechnungen elektronisch als Bild oder PDF zu verschicken, anstatt ausgedruckt auf Papier, ist kein großer Akt und für viele eh schon gang und gäbe. Doch das „E“ im Namen steht hier nicht einfach bloß für den Versand oder die Speicherung der Rechnung auf elektronischem Wege, sondern für ein für viele ganz neues Format, das nach einer eigenen Software-Lösung verlangt. Die Anforderungen und Vorteile erklärt das von SPD-Politikerin Nancy Faeser geleitete Bundesinnenministerium wie folgt: „Mit einer E-Rechnung werden Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt, automatisiert empfangen und weiterverarbeitet. Damit wird eine durchgehende digitale Bearbeitung von der Erstellung der Rechnung bis zur Zahlung der Rechnungsbeträge möglich.“ Und weiter heißt es dort: „Die E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz dar.“
Natürlich wurden alle betroffenen Unternehmen rechtzeitig und umfänglich informiert, jedoch ist diese Unklarheit in der Namensgebung sicherlich mitverantwortlich dafür, dass Branchenkenner und Themeninsider Deutschland noch nicht ausreichend gerüstet sehen für die Umstellung Anfang des Jahres. „Der 01. Januar 2025 wird wahrscheinlich vorbeigehen wie das Jahr 2000. Es wird erstmal unaufregenderweise nichts passieren,“ prognostiziert zwar Michael Walther vom Invoicing Hub, einem Nachrichtenmagazin zum Thema. Auf dem E-Rechnungs-Gipfel des VeR (Verband elektronische Rechnung) Ende Oktober in Berlin mahnte er jedoch auch an: Man dürfe sich nicht darauf ausruhen, denn „der Prozess muss fortschreiten“. Spätestens 27, 28, wenn die Übergangsfristen zu Ende seien, müsse das System in den Betrieben stehen. Die verbleibenden zwei bzw. drei Jahre müssten nun eben genutzt werden.
Erste Station: Steuerberater
Denn im Automotive-Segment ist die Lage ähnlich wie in vielen anderen Branchen: Manche – vor allem die großen Player – haben sich rechtzeitig gekümmert und die nötige Infrastruktur längst implementiert. Andere Unternehmen schieben vor sich her oder sind schlicht im Arbeitsalltag mit der Umstellung und den vermuteten technischen Hürden überfordert. All jenen versuchen die verschiedenen Verbände so gut es geht zur Seite zu stehen und konkret zu beraten. „Wir halten unsere Mitglieder auf unseren beiden Haupt-Kommunikationswegen Mitgliederinfo per E-Mail sowie Mitglieder-Magazin Trends & Facts auf dem Laufenden über die Entwicklungen im Bereich E-Rechnung und die Anforderungen, die sich aus der Gesetzgebung für Unternehmen ergeben,“ sagt Martina Schipke vom BRV (Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.). Im Verbandsmagazin fasst ein Beitrag die notwendigen Schritte für Unternehmen zusammen: Unternehmen sollten zügig damit beginnen, sich auf die Verpflichtung zur Nutzung von E-Rechnungen vorzubereiten. Erster Ansprechpartner sei der Steuerberater, der über die Möglichkeiten durch Anbindung des Unternehmens an die Steuerberatungskanzlei informieren kann. Betriebe, die ihre Buchhaltung selbst in die Hand nehmen, müssen sich zeitnah einen Softwareanbieter suchen, der bei der Einführung der E-Rechnung unterstützen kann. Denn trotz der großzügigen Übergangsregelungen wird der Bedarf nach IT-Dienstleistern insbesondere vor den Stichtagen vermutlich groß sein.
„Der Markt ist bereit“
Richard Luthardt, Vorstand vom VeR und selbst für einen Dienstleistungsanbieter in Sachen E-Rechnung tätig, schürt jedoch Optimismus: „Wir sind bereit, der Markt ist bereit, das Thema umzusetzen. Allerdings sind zwei Monate nicht mehr lange hin. Deswegen sollte man so schnell wie möglich mit der Umsetzung beginnen, sonst wird es eng.“
Zeitplan der gesetzlichen Vorgaben:
Diese Regelungen gelten nicht für Kleinbetragsrechnungen mit Umsätzen bis 250 Euro. |