Insgesamt wurden 2024 bei der Abgasuntersuchung an AU-pflichtigen Kraftfahrzeugen (Pkw, Nutzfahrzeuge und Krafträder) über 750.000 abgasrelevante Mängel festgestellt, dies entspricht je nach Fahrzeugkategorie einer Mängelquoten zwischen 1,8 und 9,3 Prozent. Für die Statistik wurden die Abgasuntersuchungen von 10,8 Millionen AU-pflichtigen Kfz aus den anerkannten AU-Werkstätten im Kfz-Gewerbe erfasst. Die Mängelquote bei der im Juli 2023 eingeführten Partikelanzahlmessung (PN-Messung) an Diesel-Pkw und Nutzfahrzeugen mit Euro 6/VI-Norm liegt bei 4,0 Prozent. „Die aktuellen Zahlen unterstreichen erneut die hohe Relevanz der Abgasuntersuchung für den Umweltschutz“, betont Detlef Peter Grün, Bundesinnungsmeister und Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). „Nur durch eine Endrohrmessung kann sichergestellt werden, dass ein Kraftfahrzeug über seine gesamte Lebensdauer hinweg die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte einhält. Unsere AU-Werkstätten leisten mit ihrer nach ISO 17020 akkreditierten Prüfpraxis einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität.“ Und, so Grün weiter: „Eine Mängelquote von 4,0 Prozent bei der PN-Messung an Pkw zeigt klar, dass allein die OBD-Prüfung (On-Board-Diagnose) bei weitem nicht ausreicht, um schadhafte Dieselfahrzeuge zu erkennen.“
Insgesamt flossen die Daten von rund 27.400 anerkannten, der Inspektionsstelle des Kraftfahrzeughandwerks (AÜK) angeschlossenen AU-Betrieben in der Statistik zusammen. Diese wurden über die Branchensoftware „AÜK Plus“ erhoben. So zeigte sich, dass bei über 400.000 Kraftfahrzeugen Mängel im Rahmen der Abgasuntersuchung (AU/AUK) festgestellt werden konnten, was einer durchschnittlichen Mängelquote von 3,8 Prozent (Vorjahr: 4,1 Prozent) entspricht. Die Mängelverteilung über die verschiedenen Fahrzeugkategorien blieb im Vergleich zu 2023 weitgehend konstant. Insgesamt werden in Deutschland jährlich rund 25,5 Millionen Abgasuntersuchungen bei allen berechtigten Untersuchungsstellen durchgeführt.