Abgasuntersuchung
Mängelquote bei den AU-pflichtigen Kraftfahrzeugen liegt bei 4,1 Prozent
Der Abschlussbericht zur AU-Mängelstatistik des Bundesinnungsverbands des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) hält fest, dass die Mängelquote bei den AU-pflichtigen Kraftfahrzeugen für das Jahr 2023 bei 4,1 Prozent liegt. Es wurden die Abgasuntersuchungen von 11,4 Millionen Kraftfahrzeugen erfasst.
„Die AU-Statistik bestätigt eindeutig die hohe Bedeutung der Abgasuntersuchung. Die Endrohrmessung und die Einführung der Euro-VI-Partikelmessung in Verbindung mit der Akkreditierten Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe (AÜK) haben sich wieder einmal bewährt und sind ein wichtiger Beitrag zum Klima und Umweltschutz“, kommentiert Detlef Peter Grün als Bundesinnungsmeister und Vize-Präsident des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Nach Angaben des BIV lieferten 28.500 anerkannte AU-Betriebe über die Software „AÜK Plus“ die entsprechenden betrieblichen Statistikdaten für den Abschlussbericht. Bei über 475.000 Kraftfahrzeugen wurden Mängel im Rahmen der Abgasuntersuchung (AU/AUK) festgestellt. Insgesamt lag die Zahl der erfassten AU-Mängel bei fast 950.000. In den verschiedenen Fahrzeugkategorien wurden Mängelquoten von 1,9 Prozent bis 8,3 Prozent ermittelt.
Die Auswertung zeigt, dass die Verteilung der festgestellten abgasrelevanten Mängel mit denen des Vorjahres vergleichbar ist. Über 200.000 Pkw, Nutzfahrzeuge und Krafträder konnten mit einer Wartung, Inspektion oder Reparatur wieder instandgesetzt werden und so die zulässigen Emissionswerte im Rahmen der AU erreichen. Jedes Jahr werden in Deutschland insgesamt rund 24 Millionen Abgasuntersuchungen von allen berechtigten Untersuchungsstellen durchgeführt.