Reifenersatzgeschäft

"Schneeflockensymbol" wird zur Pflicht

SchneeflockensymbolDas „Schneeflockensymbol“ ist ab Oktober 2024 auf Winter- und Ganzjahresreifen vorgeschrieben.  Foto: Continental

Wie in den meisten europäischen Ländern gibt es in Deutschland keine generelle sondern eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Sobald auf der Straße winterliche Verhältnisse herrschen, muss das genutzte Auto mit Winterreifen ausgestattet sein. Die situative Winterreifenpflicht greift bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte.

Der Reifenhersteller Continental weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass seit 2018 alle neu hergestellten Winter- und Ganzjahresreifen mit dem „Schneeflockensymbol“ versehen sein müssen. Dies könne nur angebracht werden, wenn der Reifen in einem Test seine Wintertauglichkeit bewiesen habe. Die M+S-Kennzeichnung setzt keine Prüfung voraus, ist folglich also keinerlei Beleg für die Wintertauglichkeit eines Profils. Ab Oktober 2024 müssen nun alle Reifen, die bei winterlichen Straßenbedingungen genutzt werden, das „Schneeflockensymbol“ tragen. Autofahrerin:innen, die auf nicht damit gekennzeichneten Winterreifen unterwegs sind, riskieren ein Bußgeld. Conti als Premiumhersteller erläutert zum Hintergrund: "Der Gesetzgeber hatte 2017 mit der Novelle der StVZO eine unzureichende Bereifung im Winter verhindern und so die Verkehrssicherheit erhöhen wollen. Damit wurden M+S-gestempelte Reifen jedoch nicht verbannt: Geländereifen sind nach wie vor so markiert. Damit Winterreifen wegen unterschiedlicher Vorschriften auch im Ausland genutzt werden können, tragen viele Winter- und Ganzjahresreifen zusätzlich zum 'Schneeflockensymbol' weiterhin die M+S-Markierung." 

Für den Reifenhandel, Autohäuser und Werkstätten resultiert aus der "Schneeflockensymbol-Pflicht" entsprechender Beratungsbedarf – und durchaus auch die Erweiterung der Möglichkeiten zur qualitativen Vermarktung von Reifen. Lest mehr zu den Chancen im Servicegeschäft mit Reifen in unserer Print-Ausgabe. 

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