Noch ist die Ausstellung von E-Rechnungen freiwillig. Nach aktueller Rechtslage wird die verpflichtende Ausstellung von E-Rechnungen an unternehmerische Auftraggeber ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen mit einem Vorjahresgesamtumsatz ab 800.000 Euro greifen, ab dem 1. Januar 2028 dann auch für alle übrigen Unternehmen. Allerdings zeigen sich laut dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V (BRV) in der Praxis bereits seit dem vergangenen Jahr deutliche Umsetzungsprobleme. Viele Betriebe würden die E-Rechnung bislang nur in geringem Umfang nutzen, unter anderem weil Softwarelösungen nicht durchgängig den betrieblichen Anforderungen entsprechen oder Fragen zur rechtssicheren Anwendung offenbleiben. Das verbleibende Übergangsjahr 2026 sieht der BRV daher als zentral an, um marktverfügbare E-Rechnungssoftware an die gesetzlichen Vorgaben sowie an die Bedürfnisse der Betriebe anzupassen. Ziel ist es, dass Unternehmen ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen rechtssicher ausstellen können. Sollte absehbar werden, dass dies in der Breite nicht gelingt, will sich der BRV gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) politisch für eine Verlängerung der Übergangsfrist einsetzen.
Vor diesem Hintergrund läuft gerade eine bundesweite Umfrage zur Nutzung der E-Rechnung und den damit verbundenen Problemen durch. Die Befragung ist bis zum 27. Februar 2026 auf der Internetseite des ZDH erreichbar unter: https://zdh-umfragen.de/e-rechnung/.
BRV Ausbildungs-Award 2026
Parallel dazu weist der BRV auf die laufende Bewerbungsphase für den BRV-Ausbildungs-Award 2026 hin. Noch bis zum 28. Februar 2026 können sich Nachwuchskräfte bewerben. Der Award, der in Zusammenarbeit mit den Partnern Continental und Platin Wheels bereits zum neunten Mal vergeben wird, richtet sich an engagierte Absolventinnen und Absolventen aus BRV-Mitgliedsbetrieben. Bewerben können sich alle, die 2025 eine technische oder kaufmännische Berufsausbildung in einem BRV-Mitgliedsunternehmen erfolgreich abgeschlossen haben oder dies bis zum Frühjahr 2026 noch tun.
Neben Geldprämien sind weitere Bausteine vorgesehen, darunter die Teilnahme an einem exklusiven Event sowie ein Zuschuss zu einem BRV-Lehrgang. Auch Ausbildungsbetriebe profitieren, da ein Kommunikationspaket vorgesehen ist, mit dem sie sich als Ausbildungsbetrieb und Arbeitgeber sichtbar positionieren können. Die Bewerbung erfolgt über einen Online-Fragebogen, ergänzt um Zeugnis, Selfie-Video und Foto. Zusätzlich stellt der BRV Hinweise zur Erstellung des Selfie-Videos zur Verfügung, um die Bewerbung möglichst unkompliziert zu gestalten.