Verbände
BRV registriert steigende Umsätze im Reifenhandel
Mit gleich mehreren Mitteilungen wendet sich der BRV an seine Mitglieder. Die Betriebsvergleichsauswertung für den Zeitraum bis Mai 2024 zeige steigende Umsätze und Roherträge gegenüber dem Vorjahr. Der Verband informiert zudem über die Änderung der Richtlinie zur Kalibrierung von Abgasmessgeräten und den Verdacht auf wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Reifen-Dienstleistungen.
Die Auswertung des Betriebsvergleichs für den Zeitraum Januar bis Mai 2024 lässt im deutschen Reifenhandelsgeschäft eine eindeutig positive Tendenz erkennen. Gegenüber dem Vorjahr registriert der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. steigende Roherträge und steigende Umsätze. Im Detail führt der Verband auf: "Die Zahl der verkauften Reifen stieg im Vergleich zum Vergleichszeitraum des Vorjahres um durchschnittlich 7,5 Prozent. Bis auf das Segment 'Lkw-Reifen (runderneuert)' konnten alle anderen Segmente im Gesamtdurchschnitt stückzahlmäßig gegenüber dem Vorjahreszeitraum zulegen." Der Bereich Autoservice und dessen Anteil am Gesamtumsatz der Reifenhändler sei allerdings gesunken. Über alle Betriebe betrachtet liegt der Umsatzanteil Autoservice bei 13,1 Prozent (Vorjahr: 15,3 Prozent). Erfreulich ist, dass es den Betrieben offenbar gelungen ist, den Umsatz um durchschnittlich 7,0 Prozent zu steigern. Den Rohertrag beziffert der BRV 10 Prozent über dem Vorjahr.
Richtlinie zur Kalibrierung von Abgasmessgeräten
In einer weiteren Mitteilung weist der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. darauf hin, dass im Verkehrsblatt 17/2024 Nr. 118 die Änderung der Richtlinie zur Kalibrierung von Abgasmessgeräten, die für die Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa StVZO eingesetzt werden („AU-Geräte Kalibrierrichtlinie“) bekanntgegeben wurde. Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Mess‐ und Eichverordnung seien Abgasmessgeräte, die für die regelmäßige technische Überprüfung von Kraftfahrzeugen (Pkw, Nutzfahrzeuge) verwendet werden, vom Anwendungsbereich des Mess‐ und Eichrechts seit November 2021 ausgenommen. "Dadurch wurde die Doppelprüfung an Abgasmessgeräten, bestehend aus der Eichung und Kalibrierung, aufgehoben. Die neue AU‐Geräte Kalibrierrichtlinie überträgt nun die Anforderungen des Mess‐ und Eichrechts in die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Diese Änderungen sind spätestens ab dem 01.06.2026 von den nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditierten Kalibrierlaboren für die normkonforme Kalibrierung von Viergas‐ und Trübungsmessgeräten sowie Partikelzählern zwingend anzuwenden", teilt der Branchenverband mit.
Verdacht auf wettbewerbsbeschränkende Absprachen
In einer eigener Sache teilte der Verband am 20. September zudem mit, dass die BRV-Geschäftsstelle als branchennahe Unternehmensvereinigung durch das Bundeskartellamt in Ermittlungen zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Reifen-Dienstleistungen einbezogen wurde. "Uns ist sehr daran gelegen, den Sachverhalt vollständig und umfassend aufzuklären. In ihren Ermittlungen wegen vermuteter kartellrechtlicher Verstöße kooperiert der BRV deshalb in vollem Umfang mit den Behörden. Wir sind zuversichtlich, dass sich die erhobenen Vorwürfe nicht bestätigen werden", äußern sich Stephan Helm
als Vorsitzender und Geschäftsführer Yorick M. Lowin.
Ende Januar haben die EU-Kartellwächter wegen des Verdachts wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei verschiedenen Reifenherstellern und Großhändlern ermittelt. Lest hierzu mehr.