LG Köln urteilt zugunsten des freien Werkstattmarkts
Auch für die Rekalibrierung von Fahrerassistenzsystemen ist der Zugriff auf Fahrzeugdaten notwendig. Foto: Carglass
Daniel Lorenz
16.05.2024, 08:08 2 Min.
Mit “Secure Gateways” erschweren Hersteller Kfz-Werkstätten vielfach den Zugriff auf die für viele Servicearbeiten benötigten Fahrzeugdaten. Nach dem Europäischen Gerichtshof bestätigt nun auch das Landgericht Köln die Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens. Die Kläger ATU und Carglass sehen in dem Urteil einen “Meilenstein für faire und ausgeglichene Wettbewerbsbedingungen”.