Zugriff auf Fahrzeugdaten
LG Köln urteilt zugunsten des freien Werkstattmarkts
Mit “Secure Gateways” erschweren Hersteller Kfz-Werkstätten vielfach den Zugriff auf die für viele Servicearbeiten benötigten Fahrzeugdaten. Nach dem Europäischen Gerichtshof bestätigt nun auch das Landgericht Köln die Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens. Die Kläger ATU und Carglass sehen in dem Urteil einen “Meilenstein für faire und ausgeglichene Wettbewerbsbedingungen”.
Insbesondere bei neueren Fahrzeugmodellen ist für eine ganze Reihe von Wartungs- und Reparaturarbeiten der Zugang zu Fahrzeugdaten essentiell. Dazu zählen etwa die Rekalibrierung von Fahrerassistenzsystemen – deren Anzahl und Komplexität in Zukunft weiter steigen dürfte – oder auch das Beheben von angezeigten Fehlern im Fahrzeugdisplay. Wer auf die entsprechenden Daten wie und in welchem Umfang zugreifen darf, beschäftigte in der jüngeren Vergangenheit verschiedene Gerichte. Durch technische Hürden und die Einführung von Lizenzgebühren haben einige Fahrzeughersteller den Datenzugriff nämlich vielfach gezielt eingeschränkt.
In einem Musterverfahren beim Landgericht Köln hatten jüngst ATU und Carglass gegen diese Art von „Secure Gateways“ geklagt. Gegenstand der Klage war das Vorgehen von Stellantis Europe (ehem. Fiat Chrysler Automobiles Italy), das nach Meinung der Kläger zu zusätzlichen Kosten in den Betrieben und bei Verbraucherinnen und Verbrauchern führe und den freien Wettbewerb auf dem Kfz-Servicemarkt beeinträchtige.
„Secure Gateways“ sind unzulässig
Bereits im Oktober vergangenen Jahres urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dem das Landgericht Köln den Fall vorgelegt hatte, dass die EU-Verordnung entsprechende Beschränkungen des Datenzugriffs nicht erlaubt. In seinem Urteil vom 15. Mai 2024 folgte das LG Köln den Grundsätzen des EuGH und bestätigte damit, dass „Secure Gateways“, die unabhängige Kfz-Serviceanbieter am Zugriff auf notwendige Fahrzeugdaten hindern, beseitigt werden müssen. Die Carglass-Muttergesellschaft Belron begrüßte die Entscheidung und betonte in einer Stellungnahme, dass die zweifelsfrei notwendige Cybersicherheit in Fahrzeugen nicht zulasten des Datenzugangs von Kfz-Servicebetrieben gehen dürfe.
Belron-CEO Carlos Brito ordnet ein: “Der Zugang zum Datenstrom eines Fahrzeugs über den OBD-Anschluss ist von zentraler Bedeutung für Werkstätten in ganz Europa. Durch das heutige Urteil können unabhängige Kfz-Serviceanbieter ihre Arbeit ohne Datenzugangsbeschränkungen oder Lizenzkosten verrichten. Dies ist ein Grundsatz, für den sich Belron weiterhin einsetzen wird. Gleichzeitig stehen wir entschieden für eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen Fahrzeugherstellern und der Europäischen Kommission zur Verfügung.“ „Das Urteil des Landgerichts Köln, das der wegweisenden Entscheidung des EuGH aus dem Oktober 2023 folgt, stellt einen wichtigen Meilenstein für faire und ausgeglichene Wettbewerbsbedingungen auf dem gesamten Kfz-Servicemarkt dar und hebt den Mehrwert hervor, den diese für Konsumenten bieten“, ergänzt Carglass-Geschäftsführer Jean-Pierre Filippini.