Teiletypgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes löst Teilegutachten ab
Sofern Hersteller statt eines Teilegutachtens bisher bereits über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügten, (fünfstellige Kennzeichnung „KBA XXXXX“), kann diese fortgeführt werden. Foto: Topic – stock.adobe.com
Kay Lehmkuhl
16.04.2025, 14:27 2 Min.
In einer aktuellen Mitteilung informiert das Kraftfahrt-Bundesamt darüber, dass ab dem 20. Juni für Hersteller von Fahrzeugteilen in genehmigungsrechtlicher Sicht eine erhebliche Veränderung in Kraft tritt: Die bisherigen Teilegutachten dürfen durch die Technischen Dienste nicht mehr ausgestellt werden. Hersteller können stattdessen eine nationale Teiletypgenehmigung beim KBA beantragen.