Autonomes Fahren

ZF Mobility Solutions erhält Erprobungsgenehmigung für Level-4 bis Ende 2026

AF DüsseldorfNach erhaltener Genehmigung unterstützte die ZF Mobility Solutions die Rheinbahn AG bei der Umsetzung einer autonomen ÖPNV-Erprobung.  Foto: ZF/Rheinbahn

„Die deutschlandweite Level-4-Erprobungsgenehmigung für unser System für das autonome Fahren markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung autonomer Mobilität im öffentlichen Personennahverkehr. Die KBA-Genehmigung ist ein Katalysator für den Einsatz von autonomen Transportsystemen in ganz Deutschland, und damit auch für die gesamte Branche“, sagt Alexander Makowski, Leiter ZF Mobility Solutions. Die Kategorien im Autonomen Fahren sind in 6 der jeweiligen Komplexität Rechnung tragenden Level unterteilt (Level 0-5), wobei Level 0 für komplett unassistiertes Fahren und Level 5 für autonomes Fahren steht, bei dem alle Aufgaben ohne die Überwachung von Außen vom System übernommen werden. Unter Level 4 versteht man im Gegensatz dazu das vollautomatisierte Fahren, bei dem der Fahrer die Fahrzeugführung komplett abgeben kann und das Fahrzeug die Fahrten auf bestimmten Strecken völlig selbstständig übernimmt. Die nun durch das KBA erteilte Genehmigung umfasst städtische und regionale Nahverkehrsbereiche. Bislang hatte es lediglich Einzelgenehmigungen für vorab klar definierte Streckenabschnitte oder Stadtgebiete gegeben. In NRW kam die erweiterte genehmigung bereits im Auftrag der Rheinbahn AG zum Einsatz, wo in Düsseldorf kurzeitig das autonome Transportsystem (ATS) getestet wurde.

Und so freut sich Makowski auf weitere Versuchsmöglichkeiten: „Wir können autonome Mobilitätssysteme nun in unterschiedlichsten Umgebungen erproben – von urbanen Zentren bis hin zu ländlichen Regionen. Dafür benötigen wir in Zukunft keine separate Erprobungsgenehmigung mehr. Damit sparen unsere Kunden Zeit und Geld. Sie können nun schneller, kostenoptimierter und effizienter im städtischen und regionalen Nahverkehr Projekte umsetzen.“ So würde die Erprobungsgenehmigung in Zukunft wichtige Erkenntnisse für die Weiterentwicklung autonomer Mobilitätslösungen ermöglichen, heißt es weiter in der ZF-Mitteilung. Damit könne dazu beigetragen werden, Technologie zur Marktreife zu bringen und betriebliche Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln. Da Autobahnen, Kraftfahrstraßen und Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von über 100km/h von der zunächst bis Ende 2026 gültigen Genehmigung ausgenommen sind, soll der Schwerpunkt erstmal auf dem städtischen und regionalen Personennahverkehr liegen.

Beim ATS-Einsatz im Februar in Düsseldorf wurde zunächst der kurzzeitige Einsatz einer autonomen Mobilitätslösung mit Sicherheitsfahrer im öffentlichen Straßenraum getestet. Die ZF Mobility Solutions legte bei ihrer Unterstützung den Fokus auf beratende Tätigkeiten bei der Auswahl und Bewertung infrage kommender Strecken, die Kartierung sowie das Erstellen des Anforderungsprofils an Hard- und Software. Diese Zusammenarbeit möchte Annette Grabbe, Sprecherin des Vorstands, Arbeitsdirektorin und Finanzvorständin Rheinbahn AG, auch in Zukunft fortsetzen: „Autonomes Fahren ist ein entscheidender Baustein für die Verkehrswende und ein weiterer Schritt hin zu nahtloser, inklusiver und nachhaltiger Mobilität. Die jüngst erteilte bundesweite Genehmigung stärkt uns darin, mit Partnern weiter in die praktische Umsetzung zu gehen, gemeinsam zu lernen und innovative Mobilitätslösungen voranzutreiben.“

Im letzten Jahr hatte ZF Mobility Solutions bereits im Projekt RABus Erfahrung bei Genehmigungs- und Zulassungsprozessen für Level-4-Fahrzeugplattformen sammeln können. Damit habe Baden-Württemberg „Pionierarbeit im autonomen Fahren mit Shuttle-Bussen geleistet“, so der Landesverkehrsminister Winfried Hermann. „Die bundesweite Zulassung des Betriebs des RABus in ganz Deutschland ist für mich eine Art Ritterschlag für das Projekt. Die Erkenntnisse aus dem Land helfen nun dabei, autonome Mobilitätssysteme bundesweit weiterzuentwickeln und der Marktreife von SAE-Level 4 näherzukommen. Ich freue mich besonders, dass Nordrhein-Westfalen mit seinen Projektpartnern dieses Thema ebenfalls vorantreibt und mit uns an einem Strang zieht.“ Für zwei ausgewählte Strecken in den baden-württembergischen Städten Friedrichshafen und Mannheim hatten die Projektpartner im vergangenen Jahr vom KBA als einer der ersten eine Level-4-Erprobungsgenehmigung gemäß der national geltenden Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV) erteilt bekommen. Nun hofft Alexander Makowski, dass „von dieser aufgebauten Expertise nun auch andere Städte und Kommunen profitieren können“.

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