Statements von wdk, BRV und VDA

Verbandsforderungen bezüglich der Altreifen-Kreislaufwirtschaft sowie der EU-Entwaldungsverordnung

AltreifenAltreifen werden immer seltener thermisch verwertet.  Foto: M. Schuppich - stock.adobe.com

Dass beim Thema Altreifenrecycling derzeit vieles in Bewegung ist, haben wir unter anderem bereits im Gespräch mit Pyrum-CEO Pascal Klein in unserem Podcast thematisiert. Auch der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (wdk), der das Altreifenaufkommen in Deutschland nach eigenen Angaben seit 25 Jahren erfasst, erkennt einen „ungebremsten Trend zum Recycling von Altreifen”. „Die thermische Verwertung, also das Verbrennen von Reifen für die Zementherstellung, hat in den vergangenen zweieinhalb Jahrzehnten deutlich abgenommen. Zuletzt lag ihr Anteil bei unter 25 Prozent“, teilt Stephan Rau, Technischer Geschäftsführer beim wdk, mit. 

Ungeachtet dieser positiven Entwicklung registriert der wdk schwindende Altreifenmengen auf dem deutschen Markt respektive eine „Fehlmenge in der Statistik”. Nicht nur der Verband hegt den Verdacht, dass diese Mengen in Nicht-EU-Länder exportiert werden, um dort verbrannt oder unter nicht umweltgerechten Methoden verwertet zu werden. Für das vergangene Jahr hat der wdk einer Mitteilung zufolge „erstmals eine signifikante Reifenmenge in Höhe von 87.000 Tonnen festgestellt, deren Verbleib unklar ist”. Dieses Volumen lasse sich weder mit den offiziellen Statistiken noch mit den rückgemeldeten Mengen der Entsorger in Einklang bringen. Vielmehr decke sich die Zahl mit den geschätzten 100.000 Tonnen fehlender Altreifen, von denen Altreifenentsorger und Recycler ausgingen.

Der Verband sieht an dieser Stelle die Politik am Zug. „Seit mehreren Jahren fordern wir vom Gesetzgeber eine mengenmäßige und transparente Erfassung der Altreifenströme”, so der wdk. „Altreifen sollten nur über zertifizierte Entsorger eingesammelt und nach Verwendungszweck vorsortiert werden.“ Mit dieser Forderung schließt sich der wdk den wiederkehrenden Aufrufen von Netzwerken wie AZuR oder ZARE an. 

Offene Fragen bei der EU-Entwaldungsverordnung 

Zwei weitere Verbandsstatements gab es in den zurückliegenden Wochen zur geplanten Entwaldungsverodnung (EUDR) der Europäischen Union. Mit dieser soll sichergestellt werden, dass bestimmte Rohstoffe wie Soja, Ölpalmen, Rinder, Kautschuk und Holz sowie eine Vielzahl daraus hergestellter Produkte nur dann auf den europäischen Markt gebracht und exportiert werden dürfen, wenn sie nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) bekennt sich grundsätzlich zu diesem Ziel, meldet jedoch „dringenden Bedarf an Klarstellungen und Anpassungen” an. „Es ist entscheidend, dass die Verordnung so ausgestaltet wird, dass sie wirkliche Verbesserungen bringt, die europäische Automobilindustrie nicht international einseitig in die Verantwortung nimmt und gleichzeitig die Unternehmen nicht durch unklare Vorgaben und übermäßige Bürokratie belastet“, betont VDA-Päsidentin Hildegard Müller. „Der aktuelle Entwurf bringt neue Nachteile in Sachen internationaler Wettbewerbsfähigkeit mit sich, die unbedingt zu vermeiden sind".”

In einem achtseitigen Positionspapier listet der VDA Punkte auf, die seiner Meinung nach einer Klärung bedürfen. Probleme hat der Verband unter anderem bei der Zollabwicklung ausgemacht, da etwa die Unterscheidung zwischen natürlichem und synthetischem Kautschuk nicht ausreichend präzise geregelt ist. Auch die Handhabung von Holz, das als Verpackungsmaterial verwendet wird, bedürfe noch einer eindeutigen Regelung. Mit Blick auf diese Punkte sowie die von der EU-Kommission angekündigten und bislang noch ausstehenden Orientierungshilfen unterstreicht Müller: „Es muss sichergestellt werden, dass die Unternehmen ausreichend Zeit haben, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.“

Mit diesen Appellen scheint man nun bei der EU Gehör gefunden zu haben. Die Verordnung sollte ursprünglich am 30. Dezember 2024 in Kraft treten. Ein halbes Jahr später wären dann auch KMU-Betriebe unter die Verordnung gefallen. Wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) dieser Tage mitteilt, will die EU-Kommission den betroffenen Parteien nun mehr Zeit für die Vorbereitung einräumen. Sollten das Europäische Parlament und der Rat diesen Vorschlag billigen, würden die Einführung der EUDR auf den 30. Dezember 2025 respektive 30. Juni 2026 verschoben. Die zusätzlichen zwölf Monate sollen als Übergangszeit dienen, um eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung zu gewährleisten. Seine Mitgliederinfo schließt der BRV mit den Worten: „Der BRV begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission. Es bleibt zu hoffen, dass auch die EU-Kommission diese Zeit nutzt, um die vielen offenen Fragen in der praktischen Umsetzung zu klären.”

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