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EU-Taxonomie-Verordnung ist Hemmnis für Runderneuerung

RunderneuerungRunderneuerte Reifen können helfen, die Reifenproduktion nachhaltiger zu gestalten.   Foto: AZuR

Hohe Energiepreise und die im Commercial-Segment sichtbare Marktüberschwemmung durch Billig-Importreifen aus Fernost stellen die Runderneuerung hierzulande vor große Herausforderung. Dass die Unterstützung auf politischer Handlungsebene dieses Teiles der Reifenindustrie trotz all der ökologischen Vorteile bislang nicht konsistent und energisch genug ausfällt, darf zurecht kritisiert werden. In einer Mitteilung der Allianz Zukunft Reifen (AZuR) wird konkret formuliert: “Zwar gestatten die EU-Kriterien für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung im Bereich Straßenverkehr die rechtssichere Ausstattung aller Fahrzeuge der öffentlichen Hand mit runderneuerten Reifen. In der Praxis verhindert jedoch die EU-Taxonomie-Verordnung zum straßengebundenen Güter- und Personentransport den Einsatz ebendieser Runderneuerten, da diese noch immer nicht im Anwendungsbereich der Reifenkennzeichnungsverordnung enthalten sind.” Der Selbstwiderspruch der EU-Kommission gegen ihre eigenen Kriterien und Verordnungen habe drastische Folgen für den Umwelt- und Klimaschutz, da die Runderneuerung in Europa jährlich hunderttausende Tonnen Abfälle vermeide und CO2-Emissionen spare. 

Die EU-Kommission versucht, mit der EU-Taxonomie-Verordnung Wirtschaftsaktivitäten in Bezug auf ihre Nachhaltigkeit zu klassifizieren. Eigentlich geht es darum, nachhaltiges Wirken von Unternehmen zu fördern. Wirtschaftstätigkeiten gelten laut EU-Taxonomie dann als ökologisch nachhaltig – also taxonomiekonform – , wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs in der EU-Taxonomie festgelegten Umweltziele leisten. Die EU-Verordnung betrifft auch den straßengebundenen Güter- und Personentransport und bezieht sich auch auf den Einsatz „geeigneter Bereifung“. Bei den Maßnahmen zur „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“ wurden (Neu-)Reifen festgelegt, die nach der aktuellen Reifenkennzeichnungs-Verordnung (EU) 2020/740 die in der jeweiligen Reifenklasse verfügbare geringste Abrollgeräusch-Reifenlabel-Klassifizierung und eine der beiden besten Rollwiderstands-Klassifizierungen aufweisen. Die AZuR-Verantwortlichen kritisieren, dass runderneuerte Reifen immer noch nicht im Anwendungsbereich der Reifenkennzeichnungs-Verordnung enthalten sind. Dies bedeute nämlich: Runderneuerte Reifen sind generell außen vor oder eben ungeeignet. Hier widerspreche die EU ihren eigenen Verordnungen, wogegen der Europäische Runderneuerungsverband BIPAVER und die Allianz Zukunft Reifen massiv Einspruch erhoben habe.

BIPAVER versucht gemeinsam mit der Neureifenindustrie zumindest für runderneuerte C3-Reifen – dies sind Lkw- und Bus-Reifen – eine Möglichkeit zur Erstellung eines Reifenlabels auf den Weg zu bringen. Mit diesem Reifenlabel wäre die Integration runderneuerter Lkw- und Busreifen in die Reifenkennzeichnungs-Verordnung und damit auch in die Taxonomie-Verordnung möglich. Nach AZuR-Angaben konnte bislang immerhin erreicht werden, dass in den EU-Kriterien für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung im Bereich Straßenverkehr runderneuerte Reifen in Bezug auf Umwelt- und Sicherheits-Eigenschaften entsprechend gelabelten Neureifen gleichgestellt werden – unter der Maßgabe, dass die runderneuerten Reifen nach ECE R 108/109 typgenehmigt sind. Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. und AZuR haben die EU-Kommission wiederholt auf diesen Selbst-Widerspruch hingewiesen und bereits mehrmals gefordert, schnellstmöglich eine Anpassung zugunsten der Einsetzbarkeit von runderneuerten Reifen vorzunehmen. Auch habe man in diesem Zusammenhang die EU-Kommission gemeinschaftlich nochmals auf die Dringlichkeit der “längst überfälligen Integration runderneuerter C3-Reifen in die Reifenkennzeichnungs-Verordnung hingewiesen”.

Im AZuR-Netzwerk sind rund 70 Akteure aus Industrie, Handel und Wissenschaft organisiert. Die nun erneuerte Forderung an die EU-Kommission ist absolut sinnvoll – besonders wenn man die im Rahmen einer Studie des Fraunhofer Instituts UMSICHT ermittelten Vorteile in der Ökobilanz zugrunde legt: Die Runderneuerung spart laut dieser Studie gegenüber der Neureifenherstellung über 60 Prozent CO2-Emissionen und rund zwei Drittel der Rohstoffe ein. Zudem benötigt die Runderneuerung im Vergleich zur Neureifenherstellung rund 50 Prozent weniger Energie.

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